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Fragen zum Regelwerk

Hannes

Betreiber des TKF
Teammitglied
Nehmen wir mal an, eine weitere Mannschaft geht in der RL S/W in die Insolvenz. Wie würde das eigentich gehandhabt werden ?
Bleibt Pfullendorf dann drin ?

Hannes
 
Nein, da sie freiwillig zurückgezogen haben.
Ich gehe davon aus, dass der Verlierer der Relegation, sprich Salmrohr, hoch kommen würde.

Greetz marvinc92
 
Nein, da sie freiwillig zurückgezogen haben.
Ich gehe davon aus, dass der Verlierer der Relegation, sprich Salmrohr, hoch kommen würde.

Greetz marvinc92

definitiv nicht, da die Saison 13/14 am 01.06.14 abgeschlossen ist würde ein Rückzug egal aus welchen Gründen auch immer, die Regionalliga reduziert werden z.B. auf 17 Mannschaften usw. ab Spielbeginn 14/15 würde eine Insolvenz/Rückzug usw. dieser Verein als 1. Absteiger feststehen und evtl. bereits ausgetragene Spiele nicht gewertet werden.
 
Es wurde damals, bei Beschluß der Neugliederung in 5 Staffeln, doch überall seitens des DFB verlautbart, das die Regionalliga sukzessive im Zeitraum von 3 Jahren auf 80 Vereine (16 Teams je Staffel) begrenzt würde.
Außer für die RL-Nordost scheint das wohl für keinen zu gelten.
Sehr seltsam!
 
Danke für die Meinungen und Infos.

Und wie sind die Regularien genau dazu, wo der Verein dann bei einer evtl. Insolvenz einen Neuanfang beginnen kann ? Welche Rolle könnte dort der Nachwuchs spielen ?

Ich frage bewusst allgemein und ich glaube, das Thema selbst sollte erst einmal ein wenig aufgearbeitet werden. Ulm geht aktuell einmal mehr den Weg und andere Vereine scheinen grad noch so die Kurve zu bekommen.

Sparen müssen sicher fast alle Klubs, aber interessant ist doch, was wäre wenn ....
 
Ist zwar jetzt kein Regelwerk, aber ein, wie ich finde, juristisch interessantes Interview mit einem Insolvenzverwalter über das Thema beim Fußball:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/insolvenz-fussballverein-alemannia-aachen-dfb/

Nur mal ein Zitat daraus:
"Wird der Antrag zu spät gestellt (gemeint ist hier Insolvenzantrag), haften die Vorstandsmitglieder unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. Wenn die Gläubiger durch eine frühere Antragstellung etwa besser gestellt worden wären und sie durch den verspäteten Antrag weniger Geld bekommen, muss Ihnen der Vorstand den Differenzbetrag unter Umständen ersetzen."..."Auch strafrechtliche Konsequenzen sind für die Vorstandsmitglieder denkbar. Etwa dann, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt werden, § 266a Strafgesetzbuch."

Wie war das noch bei uns 2010? Ich verweise mal auf das von Hannes eingestellte Video der letztjährigen Jahres-PK.
 
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