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Antrag Nr. 2 zur MV - Alter für Wahlrecht auf 16 herabsetzen

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TuSNobby

Gast
Neben dem Antrag zur Auflösung des Verwaltungsrates wurde vom Vorstand der "TuS Koblenz-Stiftung" ein weiterer Satzungsänderungsantrag gestellt, der hier im Wortlaut zu lesen ist.
Wir bitten die Vereinsmitglieder um Unterstützung unseres Anliegens.

Die Jugend ist unsere Zukunft - Dann lasst sie auch mitbestimmen!

An das Präsidium
TuS Koblenz 1911 e.V.


Mitgliederversammlung der TuS Koblenz 1911 e.V. am 17. November 2014

Betreff: Antrag zur Satzungsänderung
hier: § 5 Buchstabe a) und b)


Antrag gestellt durch:
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Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass die in § 5 (Vereinsmitglieder) Buchstabe a) und b) der derzeitigen Satzung genannten Altersangaben auf 16 Jahre herabzusetzen sind.
Der §9 (Rechte der Mitglieder) Absatz 2) - passives Wahlrecht- bleibt hiervon unberührt und in seinem Wortlaut bestehen.

Begründung:
ln § 5- Vereinsmitglieder sind zurzeit folgende Festlegungen getroffen:

"Der Verein besteht aus:
a) ordentlichen Mitgliedern; hierzu zählen alle Mitglieder über 18 Jahre, sowie juristische Personen und Unternehmen.
b) Jugendlichen; hierzu zählen alle Mitglieder unter 18 Jahren. Sie haben kein Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen."

Die Vorstandsmitglieder der TuS Koblenz-Stiftung halten eine Festlegung auf das 18. Lebensjahr für antiquiert.
ln vielen Bundesländern u.a. Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Brandenburg bei Landtagswahlen und in Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bei Kommunalwahlen ist das Mindestalter für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum ein 17 oder 16-jähriger Jugendlicher nicht die Geschicke seines Sportvereins mitbestimmen darf, andererseits aber bei Kommunal- oder Landtagswahlen stimmberechtigt ist. Schließich werden bei der Mitgliederversammlung ja auch Themen behandelt und beschlossen, die den Jugendbereich tangieren. Hier sei nur an die Einführung einer Ausbildungspauschale erinnert.

Die Interessen von Jugendlichen würden verstärkt wahrgenommen werden, wenn diese wahlberechtigt sind. Im Verein wird häufig darauf verwiesen das die Jugend die Zukunft sei. .. Dann bitteschön sollte die Jugend aber auch über ihre Zukunft mitbestimmen dürfen !

Da die Satzung der TuS Koblenz 1911 e.V. kein Wahlrecht durch einen gesetzlichen Vertreter einräumt, sollte zumindest das Stimmrecht auf 16 Jahre herabgesetzt werden.


Mit sportlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich auch; es leuchtet ja kaum ein, dass man Leuten im Bezug auf ihr Land Verantwortung zutraut, das aber im Bezug auf einen Verein nicht kann.
 
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