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Filesharing: Amtsgericht Hamburg begrenzt Streitwert auf 1000 Euro

Das Amtsgericht Hamburg hat in einem aktuellen Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen den Streitwert für Filesharing von Privatpersonen deutlich herabgesetzt. Der zuständige Richter beruft sich dabei auf eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung, die unter anderem die Flut überteuerter Abmahnungen eindämmen soll.
Auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierte Anwälte setzen den Streitwert oft auf mehrere tausend Euro fest, um den abgemahnten Tauschbörsennutzern hohe Kosten in Rechnung stellen zu können. So war es auch im vorliegenden Fall, bei dem ein Filesharer wegen Urheberrechtsverletzungen zunächst abgemahnt und anschließend auf Ersatz der Abmahnkosten verklagt worden war.

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Keine Ausgleichzahlung wegen verpasstem Flieger

Wer seine gebuchte Maschine verpasst, weil er es wegen einer riesigen Warteschlange erst viel zur spät bis zum Abfertigungsschalter und Check-In schafft, hat laut einem aktuellen Gerichtsurteil keinen Anspruch auf eine Pauschal-Entschädigung nach der entsprechenden EU-Verordnung.

Das Nichterscheinen eines Fluggastes am Flugsteig zum Boarding in einer pünktlich abfliegenden Maschine schließt die gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichszahlung aus. Darauf hat der Bundesgerichtshof bestanden (Az. X ZR 83/12). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, startete die Maschine des betroffenen Reisenden planmäßig um 11.15 Uhr. Der Mann war nach eigener Aussage bereits um 8.00 Uhr auf dem Flughafen gewesen, konnte sein Gepäck aber wegen einer besonders langen Warteschlange am Abfertigungsschalter erst um 14.00 Uhr loswerden. Da war der Flieger schon längst weg. Für die "Nichtbeförderung" verlangte der Mann nun 400 Euro Ausgleichszahlung.

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BGH-Urteil: Lebensversicherung-Begünstigte kann Anspruch verlieren

Wer erhält das Geld aus der Lebensversicherung, wenn der Versicherungsnehmer das Zeitliche segnet? In der Regel ist das Recht auf Seiten des Bezugsberechtigten. Aber nicht immer, wie eine aktuelle BGH-Entscheidung zeigt.

Trouble um die Lebensversicherung des verstorbenen Mannes zwischen der Ex und der neuen Frau. Das ist ein Klassiker, der die Gerichte häufig beschäftigt und jüngst erst wieder den BGH – mit einem Ausgang, der nicht unbedingt vorauszusehen war. Denn nicht die nach wie vor bezugsberechtigte Expartnerin erhielt die 50.000 Euro aus der Police, vielmehr die neue Frau als Erbin des Vertrags. In dieser Konstellation liegt auch der Schlüssel für diese Entscheidung, über die die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein informiert (BGH Entscheidung v. 10. April 2013, AZ: IV ZR 38/12).

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Mietrecht - Vermieter kann Kaution bis zu einem Jahr nach Auszug einbehalten

Vermieter können die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses noch bis zu zwölf Monate einbehalten. Das ist nach Angaben der Rechtsanwaltskammer Koblenz der Fall, wenn die Betriebskostenabrechnung noch nicht vorliegt. Dem Vermieter stehe es dann zu, den Betrag der Kaution einzubehalten, der der zu erwartenden Nachzahlung entspricht. Meist werde die Kaution allerdings innerhalb von sechs Monaten komplett zurückgezahlt. Dabei können die Vermieter die Kaution bei ausstehenden Kosten nicht einfach verrechnen.

Eine Kaution ist nicht vorgeschrieben, aber üblich. Grundsätzlich darf sie den Rechtsexperten zufolge den dreifachen Monatsbetrag der Kaltmiete nicht übersteigen. Möglich sind also auch beispielsweise nur zwei Nettokaltmieten als Kaution. Mieter sind berechtigt, sie in Raten mit den ersten Mieten zu zahlen. Geraten sie mit den Zahlungen in Verzug und übersteigt der ausstehende Betrag eine Monatsmiete, dürfe der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, so die Rechtsanwaltskammer.

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Mietrecht - Mieter können Anspruch auf zwei Reserveschlüssel haben

Art der Nutzung der Reserveschlüssel kann allein der Mieter bestimmen / Haustürschlüssel für Pflegedienst

Ein Mieter hat einen Anspruch darauf, dass ihm zwei Reserveschlüssel zur Wohnung und zum Haus übergeben werden. Die Art der Nutzung dieser Schlüssel kann der Mieter frei entscheiden, sofern keine Störungen daraus entstehen. Dies hat das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall forderte eine 84-jährige Mieterin von ihrem Vermieter die Überlassung von weiteren vier Haus- und Wohnungstürschlüsseln. Sie begründete dies damit, dass aufgrund ihres Alters und ihrer Erkrankung nicht auszuschließen sei, dass sie in Notfällen Hilfe durch Pflegepersonal oder Rettungskräften bedarf. Daher müssten sowohl ihre beiden Töchter als auch der Pflegedienst jeweils zwei Schlüssel erhalten. Der Vermieter lehnte dies jedoch aus Sicherheitsgründen ab. Daraufhin versuchte die Mieterin ihr begehren durch eine einstweilige Verfügung durchzusetzen.

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Freundin mit Aids infiziert - Haftstrafe

Seiner Frau erzählt er von der HIV-Infektion, der Geliebten nicht. Trotzdem schlief ein Yogalehrer weiter mit ihr, wollte kein Kondom benutzen. Die Frau erkrankte schwer an Aids. Das Landgericht bestätigte jetzt den Schuldspruch gegen den 54-Jährigen.

Ein Mann, der seine Geliebte mit HIV angesteckt hat, muss zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Münchner Landgericht bestätigte am Freitag in der Berufungsverhandlung den Schuldspruch gegen den 54-jährigen Yogalehrer.

Das Amtsgericht hatte ihn im März noch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in 80 Fällen verurteilt. Der verheiratete Thomas G. hatte Michaela T. (Name geändert) im Jahr 2000 kennengelernt.

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Absenkung von Leistungen nach dem SGB II: Pflicht zur Bewerbung besteht auch bei fehlendem Drucker

Bewerbungen können auch persönlich, telefonisch, handschriftlich oder per E-Mail erfolgen

Der fehlende Zugang zu einem Drucker stellt keinen wichtigen Grund dar, der in einer Eingliederungsvereinbarung niedergelegten Pflicht zur Bewerbung auf vier Stellen monatlich nicht nachzukommen.

Gegenstand des Rechtsstreits war die Absenkung der vom Kläger bezogenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für drei Monate, weil der Kläger seiner in einer mit dem beklagten*Jobcenter*abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung niedergelegten Pflicht, sich monatlich auf mindestens*vier*Stellen zu bewerben und dies gegenüber dem Jobcenter nachzuweisen, nicht nachgekommen war. Der Kläger hatte sich darauf berufen, keinen funktionsfähigen*Drucker*und kein Geld für einen neuen Drucker oder die Nutzung eines Copyshops zu haben.

Absenkungsbescheid gerechtfertigt
Das Sozialgericht Stuttgart hat die Klage gegen den Absenkungsbescheid mit der Begründung abgewiesen, dass der Kläger die Bewerbungen auch persönlich, telefonisch, handschriftlich oder per E-Mail habe vornehmen können.

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Urteil: Wer ausparkt hat Schuld

Kommt es beim Ausparken eines am Straßenrand abgestellten Fahrzeugs zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, ist in der Regel der Ausparkende schuld. Wer vom Fahrbahnrand anfährt, hat dafür Sorge zu tragen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer beim Einordnen in den Fahrzeugstrom nicht gefährdet werden. Das hat das Amtsgericht München in einem jetzt rechtskräftigen Urteil klargestellt (Az. 344 C 8222/11).

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Versicherung haftet nicht für beschädigten Laptop aufgrund eines Verkehrsunfalls

Nur mitgeführte Gegenstände vom Versicherungsschutz umfasst

Wird der Laptop des Beifahrers bei einem Verkehrsunfall beschädigt, so haftet dafür nicht die Versicherung. Denn vom Versicherungsschutz sind nur mitgeführte Gegenstände umfasst. Dies sind solche Gegenstände die regelmäßig am Körper getragen werden. Dies hat das Landgericht Erfurt entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wurde im Zusammenhang mit einem*Verkehrsunfallim Juli 2011 der Laptop des Beifahrers zerstört. Der*Beifahrer*verlangte daraufhin von der Versicherung des Unfallverursachers Ersatz. Diese lehnte jedoch im Hinblick auf ihre AKB eine Schadensregulierung ab.

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Auch Mitarbeiter des Finanzamtes können irren: Toilette ist kein Arbeitszimmer

Es hilft alles nichts - auch ein penibel geführtes Toilettentagebuch kann das Finanzgericht Baden-Württemberg nicht davon überzeugen, dass es sich bei dem stillen Örtchen um einen Teil des häuslichen Arbeitszimmers handelt.

Die Benutzung eines Gäste-WCs in der Privatwohnung eines Betriebsprüfers ist nicht beruflich veranlasst -und die Kosten für die Renovierung des WC sind daher steuerlich nicht absetzbar. Darüber hinaus ist das häusliche Arbeitszimmer des Betriebsprüfers nicht der Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigung. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden und mitgeteilt (Az.: 9 K 2096/12).

In dem verhandelten Fall ist der Kläger Fachprüfer für geschlossene Immobilienfonds. Ihm stand in den Räumen des Finanzamts ein fester Arbeitsplatz zur Verfügung. Im Streitjahr 2008 renovierte er seine Privatwohnung (vier Zimmer, Küche, Bad mit WC und Gäste-WC) und richtete sich zudem ein häusliches Arbeitszimmer ein.

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Fristlose Kündigung bei Beleidigung von Kunden?

Kann eine fristlose Kündigung nach der Beleidigung von Kunden ausgesprochen werden? Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte Verständnis für einen Kraftfahrer, dem das passiert ist. Es kippte in zweiter Instanz die ausgesprochene fristlose Kündigung (LAG Schleswig-Holstein, Az.: 4 Sa 474/09, Urteil vom 08.04.2010).

Fallbeispiel: Fristlose Kündigung nach Beleidigung Ein seit sieben Jahren beschäftigter Transportfahrer wurde bei der Warenanlieferung von einem Passanten gebeten, das Parkdeck nicht zu befahren. Der Passant war nicht als Mitarbeiter des zu beliefernden Unternehmens zu erkennen. Der Fahrer antwortete mit den Worten "ich liefere hier seit Jahren und jetzt aus dem Weg, du Arsch".

In der anschließenden Diskussion fiel mehrfach das Wort "Arschloch". Der Arbeitgeber des Fahrers sprach eine fristlose Kündigung aus, nachdem er von dieser Beleidigung erfahren hatte.

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Oberverwaltungsgericht Münster: Kein Recht auf Zigarettenpause

Eine Raucherpause ist demnach keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette oder der Kaffee im Büro.

ippenpause ade: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Beschäftigten der Stadt Köln einen Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause versagt. Damit bestätigten die Münsteraner Richter am Mittwoch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 1 A 812/08). Dieses hatte im Februar 2008 die Klage eines einzelnen Mitarbeiters der Stadt gegen Regelungen zum Nichtraucherschutz als unbegründet zurückgewiesen. Eine Raucherpause ist demnach keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette oder der Kaffee im Büro.

Dabei sei das Verbot der zusätzliche Zigarettenpause keineswegs einseitig raucherunfreundlich, wie das Gericht betont, sondern vielmehr eine Frage der Gleichbehandlung. Es werde ja auch von Nichtrauchern während der Kernarbeitszeit die Anwesenheit im Büro verlangt. Dazu genüge es eben nicht, "dass sich der Beamte irgendwo auf dem Gelände des Verwaltungsgebäudes befindet", hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln befunden.

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Erlaubt: Rote Ampel über Tankstelle umfahren

Wer eine rote Ampel über eine Tankstelle oder einen Parkplatz umfährt, muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kein Bußgeld zahlen.

Mit der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hoben die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund auf. In dem Streitfall war ein Dortmunder Autofahrer einer roten Ampel ausgewichen, indem er auf das Gelände einer Tankstelle abbog und seine Fahrt hinter der Kreuzung fortsetzte (Az: 1 RBs 98/13).

Es lag kein Verstoß vor, so das Gericht, weil Rotlicht nur für den Verkehrsteilnehmer gelte, der es in seiner Fahrtrichtung vor sich habe.

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BGH: Kein vollendeter Diebstahl in einem Supermarkt beim Einstecken der Ware in Tüten Vollendung erst nach Verlassen der Kassenzone

Steckt der Dieb in einem Supermarkt die Waren in Tüten, so liegt noch kein vollendeter, sondern ein versuchter Diebstahl vor. Erst nach Verlassen der Kassenzone liegt Vollendung vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Angeklagte im Juni 2012 in einem Edeka-Markt sechs Flaschen Whiskey in zwei mitgebrachten Tüten gesteckt, um sie zu stehlen. Zusammen mit seinem regulär getätigten Einkauf wollte er die Kasse passieren, ohne dass die Tüten mit den Whiskey-Flaschen bemerkt werden sollten. Da er jedoch beim Einstecken der Whiskey-Flaschen beobachtet wurde, ließ er die Tüten mit den Flaschen in der Obstabteilung zurück und floh. Das Landgericht Aachen verurteilte den Angeklagten deshalb unter anderem wegen vollendeten Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Gegen das Urteil legte der Angeklagte Revision ein.

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IN TOTER HUND BRAUCHT KEIN FUTTER

Im Juni 2003 musste die in München wohnende spätere Beklagte von ihrer langjährigen Weggefährtin, der 11-jährigen Schäferhündin "Isy" Abschied nehmen. Die Hündin hatte einen Tumor nicht mehr überlebt. Das Futter für "Isy" wurde über die letzten Jahre von einer Tiernahrung vertreibenden Gesellschaft in Taufkirchen (der späteren Klägerin) bezogen.

Nach der Einäscherung von "Isy" teilte die Beklagte der Klägerin den Tod des Tieres mit und bat um Einstellung der Lieferungen. Dies nahm die Klägerin jedoch nicht zur Kenntnis und sandte der Beklagten im August und Oktober weitere Tiernahrung zu. Die entsprechenden Rechnungen über insgesamt € 238,95 bezahlte die Beklagte nicht sondern wandte sich nach jeder Warenanlieferung und Rechnungsstellung an die Klägerin und bat jeweils, die Lieferung ab sofort einzustellen. Zwar wurden die Lieferungen daraufhin eingestellt, die offenen Forderungen jedoch mit Mahnbescheid gegen die Beklagte geltend gemacht.

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DUZEN IM ARBEITSRECHT

Ein 45jähriger Mitarbeiter des schwedischen Bekleidungsunternehmens H&M klagte gegen seinen Arbeitgeber, weil er nicht mehr geduzt werden wollte. H&M hatte das Geschäft, in dem der Kläger als Abteilungsleiter der Herrenoberbekleidung arbeitete und in dem er stets korrekt gesiezt wurde, übernommen. Unter Hinweis auf die jüngere Kundschaft, ein gelockertes Arbeitsklima und den Abbau von Hierarchien und Statussymbolen verlangte H&M von seinen Mitarbeitern nun, sich zu duzen und den Vornamen zu verwenden.

Dies ertrug der Kläger 22 Monate lang – still, aber offenbar leidend. Dann wurde es ihm jedoch zu bunt und er verlangte, fortan wieder gesiezt zu werden. Durch das Duzen werde er in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Landesarbeitsgericht Hamm erkannte zwar ein Selbstbestimmungsrecht des Klägers, wie er angesprochen werden will, in gewissen Grenzen an, wies seine Klage gegen H&M aber dennoch ab. Das Duzen sei Bestandteil seines Arbeitsvertrages geworden, weil er der Änderung der Anrede fast zwei Jahre lang nicht widersprochen hatte.

Offensichtlich hat das gelockerte Arbeitsklima aber auch bei H& M Grenzen: In einer Abmahnung, die der Kläger aus anderem Grund erhalten hatte, wurde er durchgehend gesiezt.

Urteil des LAG Hamm vom 29.07.1998, Az. 14 Sa 1145/98

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Vorbeifahren an einem Verkehrshindernis erfordert rechtzeitiges Blinken - Verstoß dagegen begründet alleinige Schuld an einem Verkehrsunfall

Will ein Autofahrer an einem Verkehrshindernis vorbeifahren, so hat er das Ausscheren mit dem PKW rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Tut er dies nicht und kommt es daher zu einem Verkehrsunfall, trägt der Ausscherende die Schuld an der Unfallursache. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es im April 2012 zu einem Verkehrsunfall als ein Autofahrer an einem am rechten Fahrbahnrand parkenden Fahrzeug vorbeifahren wollte. Nach eigenen Angaben habe der Autofahrer seinen PKW hinter dem parkenden Fahrzeug angehalten, um auf den entgegenkommenden Verkehr zu achten. Nachdem er sich vergewissert habe, dass von vorn keine Fahrzeuge kommen, habe er den Blinker betätigt und zum Überholen angesetzt. Dabei sei ihm ein von hinten kommender PKW aufgefahren. Der Autofahrer klagte nunmehr auf Schadenersatz.

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Neues Urteil: Textilreinigungen müssen bei Schäden mehr bezahlen

Der*Bundesgerichtshof*stärkt die Rechte von Verbrauchern: Kunden, deren Kleidungsstücke von der*Reinigung*beschädigt werden, bekommen dafür einen höheren*Schadenersatz. Textilreinigungen wollten die Haftung durch Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erheblich einschränken. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, hat der*BGH*nun genau diesen Beschränkungen eine Absage erteilt (Az.: VII ZR 249/1).

Der deutsche Textilreinigungsverband hatte seinen Mitgliedsunternehmen AGBs vorgeschlagen. Diese enthielten Haftungseinschränkungen, wonach der Textilreiniger für den Verlust derTextilien*sowie für Bearbeitungsschäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit "unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes" hafte. Bei fahrlässiger Beschädigung der Kleidung war die Haftung auf das 15-fache des Reinigungspreises begrenzt.

Ein Verbraucherschutzverein fand, dass die Klauseln den*Verbraucherunangemessen benachteiligten, und klagte auf Unterlassung.

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