Thomas
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§19 Alkoholverkaufsverbot/Getränkeausschank
1. Der Verkauf und die öffentliche Abgabe von alkoholischen Getränken sind vor und während des Spiels innerhalb des gesamten umfriedeten Geländes der Platzanlage grundsätzlich untersagt.
2. Mit ausdrücklicher Einwilligung der örtlich zuständigen Sicherheitsorgane, unter maßgeblicher Einbindung der zuständigen Polizeibehörde, kann der Veranstalter auf seine Verantwortung hin, je nach örtlichen Gegebenheiten, ausnahmsweise den Ausschank von alkoholreduziertem Bier (mit einen Alkoholwert von nicht mehr als 2,5 Prozent) oder Getränken mit vergleichbar geringem Alkoholgehalt vornehmen.
3. Werden Personen im Bereich der Platzanlage angetroffen, die alkoholisiert sind oder unter anderen, den freien Willen beeinträchtigenden Mitteln stehen, so sind sie aus der Platzanlage zu verweisen. [...]
Wo findet man dazu genauere Informationen ? Gefunden habe ich das hier:
http://www.reviersport.de/245059---rl-west-bierverbot-prost-paragraph-19.html