Die Schiedsrichter sind die einzigen Personen auf dem Spielfeld, die Entscheidungen durch den Videoschiedsrichter überprüfen lassen können; dies kann entweder auf eigene Veranlassung oder als Folge
einer Anforderung durch eine der beiden Mannschaften erfolgen z,B max. 2x pro Halbzeit.
Nur die Schiedsrichter können das Spiel unterbrechen, um den Videobeweis anzufordern; dies bedeutet, dass weder der Videoschiedsrichter noch die Turnierleitung das Spiel zur Überprüfung einer Entscheidung unterbrechen können.
Die Schiedsrichter können Entscheidungen durch den Videoschiedsrichter überprüfen lassen, wenn sie nicht davon überzeugt sind, dass sie in Bezug auf die An oder Aberkennung eines Tores oder die Verhängung oder Nicht-Verhängung eines 7-m-Balls die richtige Entscheidung getroffen haben oder treffen können.
Die Anforderung eines Videobeweises darf allein zur Klärung der Frage erfolgen,
ob zu Recht ein gültiges Tor oder kein gültiges Tor gegeben oder ob zu Recht ein 7-
m-Ball verhängt oder nicht verhängt worden ist.