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Gerichtsurteile - interessant, neu und für alle Lebenslagen

Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind Arbeitslohn

Zahlt der Arbeitgeber die “Knöllchen” seines Mitarbeiters, handelt es sich um Arbeitslohn, der versteuert werden muss.

Ist ein Arbeitnehmer dienstlich unterwegs und begeht dabei verkehrsrechtliche Verstöße, muss er die dafür verhängten Bußgelder in der Regel selber bezahlen. Ist der Arbeitgeber großzügig und übernimmt die “Knöllchen”, kassiert das Finanzamt mit: Bei den Zahlungen handelt es sich dann nämlich um Arbeitslohn, der versteuert werden muss. Das hat der Bundesfinanzhof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (vom 14.11.2013, Az.: VI R 36/12).

Hier geht`s weiter
 
Ich möchte mal wieder neues Leben in diesen Thread einhauchen.

Eingeschlafen und vom Stuhl gefallen – Arbeitsunfall?

Das Sozialgericht Dortmund hatte in einer ungewöhnlichen Rechtssache zu entscheiden. Eine Gastwirtin war während der Arbeitszeit eingeschlafen, vom Stuhl gefallen und hatte sich dabei verletzt. Sie verlangte daher Zahlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

So hat das Sozialgoericht entschieden: http://justillon.de/2014/11/eingeschlafen-und-vom-stuhl-gefallen-arbeitsunfall/#more-1485
 
Sehr schön, Nobby.
Das im Anhang genannte Urteil des 2promilligen Betriebsrates, der nachts die Hoteltreppe runterknallte, ist für mich persönlich noch interessanter:sauf:
 
Doc, wieso wusste ich, dass Du darauf anspringst? Tz, tz, tz :very_drunk:
 
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