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Rund um die Oberliga

Es reicht vermutlich ein schlechtes Jahr Regionalliga, in dem wir jede Woche auf den Deckel bekommen und wir spielen Anfang nächster Saison wieder vor den üblichen 700 Zuschauern im Stadion.
Um mal wieder den Schwenk auf uns zurichten , vermutlich auch der falsche Thread hier , aber wie sind denn die Prognosen über Dauerkartenanzahl und Zuschauerschnitt für die Regionalliga ?

500 Dauerkarten ?
Schnitt über 2.000 zu erreichen ? zu hoch geschätzt ?
 
Das passt zu dem, was Christian im Podcast gesagt hat. Dass einige schon wieder die Nase sehr hoch tragen.
Christian hat das (mal wieder) hervorragend analysiert. Ich bin mir sicher, dass es nur eine kleine Minderheit ewig gestriger bleiben wird, die aus der Blase der Vergangenheit nicht mehr zu befreien sind. Die Verantwortlichen sind da Gott sei Dank sehr reflektiert und wissen ds alles einzuschätzen. Und das ist doch die Hauptsache!

Ich persönlich bin auch kein, gelinde gesagt, Sympathisant unserer beiden Nachbarn. Aber die Faktenlage lässt sich nunmal nicht wegwischen, und die besagt ganz klar gleiches Recht für alle. Punkt!
Jetzt ist die Stadt gefragt. Sie kommt aus meiner Sicht, wenn man sich nicht ganz lächerlich machen will, nicht drumherum zu handeln. Also, wer weiß, wofür die momentane Situation nicht doch gut ist.

Zumindest so lange, wie wir sportlich vorne sind:zwink:
 
Warum wird die Wahrheit immer als draufhauen,Arroganz oder was auch immer betitelt ???
Ich verstehe es eben nicht.

Nochmal ich will andere Vereine nicht runtermachen aber wir sind die TuS und da haben andere sich danach zu richten.

Und wenn die Stadt meint es müssen 3 Vereine im Stadion spielen dann ist das so.

Gefällt mir nicht und ich würde als TuS alles dafür tun,dass es nicht dazu kommt.

Ist meine Meinung nicht mehr nicht weniger
Wenn man dich fragt,warum müssen sich andere hinter der TuS anstellen , warum hat die TuS mehr Rechte, warum müssen sich alle nach der TuS richten, dann kommt von dir keine vernünftige Argumentation . Ich will dir ja nichts, aber aus deinen Worten hört man nur Arroganz, was andere ja auch schreiben. Ich könnte mir auch vorstellen , das du noch relativ jung bist, und das du die richtig miesen Jahre gar nicht richtig mitbekommen hast.
 
Rational und auf der Sachebene betrachtet darf vielleicht folgendes erwähnt werden:

Das Stadion Oberwerth ist seit der Errichtung 1936 die Spielstätte der TuS.
Gerade vor wenigen Jahren wurde die Umkleidekabine ausgesprochen hingebungsvoll und in Eigenleistung von TuS Fans in blau-schwarz versetzt.
Die TuS ist schlichtweg DER Koblenzer Fußballverein und diese Aussage zeugt nicht von Überheblichkeit.
Zur Vereinschronik zählen, - wie dass nun mal so ist verschiedene Kapitel.
Die geilste Zeit waren der Aufstieg sowie die Spielzeit in der 2. Liga.
Die Verfehlungen der beiden GF und dem "unsäglichen" sind doch nicht der TuS als solches oder der Fangemeinde anzulasten.
Mit anderen Entscheidungsträgern hätte der Verein eine bessere Entwicklung nehmen können.
Von daher sollte evtl. mit diversen Hinweisen von wegen der TuS, Demut usw, besser dosiert oder zumindest besser erklärt umgegangen werden.

Natürlich geht es völlig in Ordnung wenn weitere Vereine im Stadtgebiet höherklassigen Fußball anstreben und Aufmerksamkeit reklamieren möchten.
Die Frage ist aber ob alles zu dem man zwar berechtigt sein mag auch sinnvoll ist umzusetzen.

Ich besitze zum Beispiel einen Führerschein der mich berechtigt einen Ferrari zu fahren.
Bloß ich fahre keinen Ferrari weil es für mich unter verschiedenen Aspekten keinen Sinn ergibt.

Die Motivation der aktuellen städtischen Oberligisten darf hinterfragt werden weshalb diese ins Oberwerth ziehen wollen.
Beziehungsstress bei der Überbelegung ist vorprogrammiert.

Und natürlich poppt die Endlosschleife der Situation um die nicht vorhandenen Sportstätten erneut und umso mehr auf.
 
Diese Aussage bestreite ich mit Nichtwissen.
1. Wo sollte es definiert sein, dass eine Kommune ihr eigenes Sportgelände einem Fußballverein zur Verfügung stellen MUSS?
2. Wo ist die Kapazitätsgrenze erreicht, damit die Rasenfläche nicht alle monatelang erneuert werden muss?
3. Sollten Immendorf und/oder Metternich auch aufsteigen, spielen dann 4 oder gar 5 Mannschaften im Stadion?
Irgendwann wird doch eine Grenze erreicht, bei der das Ganze nicht mehr gehändelt werden kann!
Zu 1. Es gibt klare Vorgaben, ab welcher Zuschauerzahl ein Verein auf dem Oberwerth spielen darf. Zum 3. mal: Cosmos und RWK erfüllen diese Vorgaben, ob du es mir glaubst oder nicht.
Zu 2. weiß ich nicht! Meines Wissens gibt es keine Vorgaben, die die Kapazitätsgrenze des Rasens beinhalten.
Zu 3. JEIN! Sollten Metternich u Immendorf aufsteigen dürfen sie nicht automatisch im Stadion spielen (siehe Punkt 1). Sie müssten ebenfalls die Kriterien erfüllen und überhaupt auf dem Oberwerth spielen WOLLEN. Warum sollten diese Vereine dies wollen? Die Kaul ist doch ein kleines eigenes „Stadion“ und immendorf beraubt sich doch nicht freiwillig ihrer Heimstärke auf dem dörnche (wie wir leidlich erfahren mussten)!
Warum RWK im Stadion spielen möchte? Keine Ahnung, ich habe mit Noll nie gesprochen, aber man wollte die TuS ja schon ablösen… warum Cosmos im Stadion spielen will ist doch ein offenes Geheimnis. Ich finde es auch bescheiden, aber uns bleibt nichts anderes übrig als darauf zu hoffen, dass die Stadt in Zukunft andere Lösung anstrebt oder ein Pizzabäckerei die Lust an seinem Spielzeug verliert.
 
Zu 1. Es gibt klare Vorgaben, ab welcher Zuschauerzahl ein Verein auf dem Oberwerth spielen darf. Zum 3. mal: Cosmos und RWK erfüllen diese Vorgaben, ob du es mir glaubst oder nicht.

Nie und nimmer! Wo bitteschön ist das definiert. Quelle!
"Ab welcher Zuschauerzahl" ????
Wir brauchen also eine Glaskugel😂
Beide Mannschaften hatten bisher 100 bis max. 300 Zuschauer. Da hat ja der TSV Lay tlw. mehr. Dies kann also niemals ein Kriterium sein.
 
So ist das, abgesehen davon,- selbst wenn Kriterien für eine Sache erfüllt sind ist die Machbarkeit der Umsetzung entscheidend.
Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz nutzt nix wenn der Laden voll ist.
 
Sommerloch fällt aus, es braucht Ideen und guten Willen

Am Ende sollte der gemeinsame Dialog mit ALLEN Beteiligten also der TuS, RW, Cosmos sowie der STADT stehen.
Die Stadt kann beileibe nicht von jetzt auf gleich ein umfangreiches Platzangebot anbieten.
Als Sofortmaßnahme sollte am besten Ruhe und Vernunft einkehren.
Weder RW noch der neu gegründete Cosmos benötigen das Oberwerth.
In der Kürze der Zeit kann es nur darum gehen mit gutem Willen zu kooperieren und nach praktikablen Lösungen zu suchen.

Es gibt viel zu tun vor allem bezüglich der Schaffung von zeitgemäßen Sportstätten.
 
Unfassbar, was hier manche von sich geben...alle Vereine sind gleichberechtigt zu sehen. Auch ich bin kein Fan von RW und RB Comos, aber sie spielen nunmal Oberliga und haben damit auch einen "Anspruch" auf das Stadion... Gleiches Recht für Alle 🤷🏼‍♂️

Wovon ich aber ausgehe ist, dass wir dann in der Regel Samstags spielen und damit also am Wochenende den "Vorrang" genießen - zumindest wenn bei uns ein Heimspiel ansteht... War bei uns die letzten 4 Jahre ja auch, als RW Heimspiele hatte ...
 
Es ist ja nicht arrogant, darauf hinzuweisen, dass ...
  • due TuS von den drei Vereinen in der höchsten Klasse spielt,
  • die Auflagen zu Stadion und Sicherheit in der RL höher sind als in der OL,
  • die TuS ein Vielfaches an Zuschauern hatte, hat und mit Sicherheit auch haben wird im Vergleich zu RW und Cosmos,
  • die TuS den Oberwerth schon seit vielen Jahrzehnten als Heimstätte nutzt.
Das rechtfertigt gewisse Vorrechte. Unabhängig davon gilt es im Dialog mit allen Beteiligten Wege zu finden, auch RW und Cosmos möglichst viele Spiele auf dem Oberwehrt zu ermöglichen, wenn sie es nun mal wünschen.
 
Der größte Mist ist doch die Qualität vom Platz ab Herbst, hat jedoch zum Vorteil, dass das Team den Zustand vom Trainingsplatz auch am Spieltag hat. Da haben die technisch starken Teams ihre Probleme
 
Zu 1. Es gibt klare Vorgaben, ab welcher Zuschauerzahl ein Verein auf dem Oberwerth spielen darf. Zum 3. mal: Cosmos und RWK erfüllen diese Vorgaben, ob du es mir glaubst oder nicht.

Ohne Worte !

Sollten Metternich u Immendorf aufsteigen dürfen sie nicht automatisch im Stadion spielen (siehe Punkt 1). Sie müssten ebenfalls die Kriterien erfüllen und überhaupt auf dem Oberwerth spielen WOLLEN.

Sagt wer ?

Bleibt doch bitte mal vernünftig.

Übrigens, wenn auch aus dem Jahr 2020/21:

Durchführungsbestimmungen für die Spiele der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar

 
Es ist ja nicht arrogant, darauf hinzuweisen, dass ...
  • due TuS von den drei Vereinen in der höchsten Klasse spielt,
  • die Auflagen zu Stadion und Sicherheit in der RL höher sind als in der OL,
  • die TuS ein Vielfaches an Zuschauern hatte, hat und mit Sicherheit auch haben wird im Vergleich zu RW und Cosmos,
  • die TuS den Oberwerth schon seit vielen Jahrzehnten als Heimstätte nutzt.
Das rechtfertigt gewisse Vorrechte. Unabhängig davon gilt es im Dialog mit allen Beteiligten Wege zu finden, auch RW und Cosmos möglichst viele Spiele auf dem Oberwehrt zu ermöglichen, wenn sie es nun mal wünschen.
 
Ohne Worte !



Sagt wer ?

Bleibt doch bitte mal vernünftig.

Übrigens, wenn auch aus dem Jahr 2020/21:

Durchführungsbestimmungen für die Spiele der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar

Vielleicht bringt das etwas mehr Wissen in die Sache. Benutzerordnung der Stadt Koblenz für das Stadion Oberwerth.
Ist allerdings von 2011, weiß nicht ob es was aktuelleres gibt.
Habs irgendwie nicht besser hinbekommen mit dem reinkopieren, sorry für die schlechte Lesbarkeit.

Inhaltsverzeichnis
§ 1 Zweckbestimmung
§ 2 Überlassung der Stadionanlagen
§ 3 Antragstellung
§ 4 Herrichtung/Sperrung der Stadionanlagen
§ 5 Inhalt der Erlaubnis
§ 6 Kündigung
§ 7 Pflichten des Benutzers
§ 8 Entgelte
§ 9 Eintrittskarten
§ 10 Werbung und wirtschaftliche Tätigkeit
§ 11 Haftung
§ 12 Versicherungspflichten
§ 13 Vereinseigene Gegenstände/Sportgeräte
§ 14 Besichtigungs-, Zutritt- und Hausrecht
§ 15 Besondere Vorschriften
§ 16 Ausnahmen
§ 17 Gerichtsstand

Zweckbestimmung Das Stadion Oberwerth wird vorwiegend für die Sportausübung Koblenzer Vereinen zur
Verfügung gestellt.
Die Durchführung von Veranstaltungen auswärtige r Vereine, Verbände oder Organisationen
ist möglich.
Benutzer der Stadionanlagen ist jeder, dem gemäß § 3 der Benutzungsordnung die Nutzung –
einmalig und/oder dauernd – gestattet wird.
§ 2
Überlassung der Stadionanlagen
(1)
Für die Überlassung der Stadionanlagen (Sportanlagen, Sportgeräte und
Einrichtungen) ist die Stadt Koblenz –
Sport- und Bäderamt – zuständig.
(2)
Ein Anspruch auf Überlassung der Stadionanlagen besteht nur im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen.

§ 3
Antragstellung
(1)
Die Überlassung der Stadionanlagen ist bei
der Stadt Koblenz -Sport- und Bäderamt-
spätestens 2 Monate vor der gepl
anten Veranstaltung zu beantragen.
Die Überlassung erfolgt durch
privatrechtlichen Vertrag.
(2)
Koblenzer Sportvereinen sowie Schulen kann die Erlaubnis zur regelmäßigen Nutzung
(Training) von montags bis freitags erteilt werden. An träge sind bis zum 01.04. eines
jeden Jahres bei der Stadt Koblenz
– Sport und Bäderamt – einzureichen.
§ 4
Herrichtung/Sperrung der Stadionanlagen
(1)
Die Stadionanlagen werden von der Stadt Koblenz – Sport- und Bäderamt –
hergerichtet.
(2) Der Benutzer ist verpflichtet, sich vor
der Nutzung der Stadionanlagen von deren
ordnungsgemäßem und mangelfreiem Zustand zu überzeugen.
Festgestellte Mängel sind unverzüglich de
m Aufsichtspersonal zu melden. Vor
Beseitigung der Mängel dürfen die Stad
ionanlagen nicht genutzt werden.
(3)
Die Nutzung kann untersagt werden, wenn dies zur Vorbereitung oder Durchführung
von Veranstaltungen oder aus anderen Gründen
(z. B. Platzbeschaffenheit, Sicherung
des ordnungsgemäßen Zustandes der Sportanlagen o. ä.) notwendig ist.
Der Benutzer kann in solchen Fällen
keinerlei Ansprüche geltend machen.
(4)
Über die Bespielbarkeit des Rasens sowie die Nutzbarkeit der übrigen Stadionanlagen
entscheidet im Einzelfall die Stadt
Koblenz – Sport- und Bäderamt –.
§ 5
Inhalt der Erlaubnis
Die Erlaubnis berechtigt zur Benutzung der jeweils bezeichneten Sportanlagen, Sportgeräte,
Einrichtungen während der festgesetzten Zeiten und für den zugelassenen Zweck.
Dem Benutzer ist untersagt die Stadionanlagen Dritten zu überlassen.

§ 6
Kündigung
Die Überlassung kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt
werden. Ein wichtiger Grundist z. B.:
a)
unzureichende Auslastung
b)
Verstoß gegen die Benutzungsordnung.
§ 7
Pflichten des Benutzers
Der Benutzer verpflichtet sich:
(1)
Behördliche und gesetzliche Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Benutzung
der Stadionanlage stehen, einzuhalten,
(2)
sicherzustellen, dass die Veranstaltung ordnungsgemäß verläuft, dass der
Fahrzeugverkehr auf den Zufahrtswegen und Parkplätzen geregelt wird und dass alle
Ein- und Ausgänge der Stadionanlagen freigehalten werden,
(3)
bei Veranstaltungen – entsprechend den gesetzlichen Vorschriften – dafür Sorge zu
tragen, dass ein ausreichender Sanitätsdienst, eine Feuerwache bzw. eine Stromwache
vorhanden ist und dass, soweit dies erforderlich ist, Toilettenwagen aufgestellt
werden,
(4)
sicherzustellen, dass die festgesetzte Höchstbesucherzahl von 15.000 Personen nicht
überschritten wird,
(5)
dafür Sorge zu tragen, dass beim Training und/oder Veransta
ltungen Übungsleiter oder Beauftragte anwesend sind, die die
Pflichten gem. der Benutzungsordnung übernehmen (diese Übungsleiter bzw. B
eauftragte sind Erfüllungsgehilfen des
Benutzers),
(6)
ausgeliehene Sportgeräte unmittelbar nach der Benutzung dem städt.
Aufsichtspersonal zurückzugeben,
(7)
die Sportanlagen, -geräte und sonstige Einrichtungen schonend zu behandeln,
(8)
den Energieverbrauch auf das notwendige Maß zu beschränken,
(9)
die während der Benutzungszeit des Stadions auftretenden Schäden an den
Stadionanlagen (Sportanlagen, Sportgeräte und Einrichtungen) der Stadt Koblenz –
Sport- und Bäderamt – und dem Aufsichtspersonal der Stadt Koblenz unverzüglich
anzuzeigen,
(10)
alle zulässigen Vorkehrungen zur Ermittlung evtl. Schadensverursacher und zur
Feststellung von Beweisen zu treffen und die Verursacher der Stadt Koblenz
gegenüber zu benennen,

(11)
den Sportbetrieb so rechtzeitig zu beenden, dass die Stadionanlagen mit dem Ablauf
der Benutzungszeit geräumt sind (Duschen um Umkleiden ist in die Benutzungszeit
einzubeziehen),
(12)
sicherzustellen, dass ein Verkauf von Speisen und/oder Getränken in der
Stadionanlage nicht erfolgt, (14) sicherzustellen, dass Fahrzeuge aller Art weder im Innenbereich der Stadionanlage
(Sportfläche) noch im übrigen Stadionbereich abgestellt werden,
(15) sicherzustellen, dass das Mitführen von Tieren unterbleibt.
Die Benutzungszeit gemäß Abs. 12 wird durch
Aushang bekanntgegeben bzw. mit den Veranstaltern schriftlich vereinbart.
§ 8
Entgelte
(1)
Die Benutzung der Sportflächen im Stadion Oberwerth ist grundsätzlich kostenfrei.
(2)
Für die Inanspruchnahme von Sonderleistungen gilt eine gesonderte Regelung.
Sonderleistungen sind:
a)
besondere Herrichtung der Sportanlagen bei Sportveranstaltungen
b)
Bereitstellung der Zuschaueranlagen auf der Tribüne und den Stehrängen
Für die Inanspruchnahme einer Sonderleistung oder beider Sonderleistungen
zusammen ist ausgehend vom vereinnahmte n Eintrittsgeld ein Entgelt von 10 % (zu
dem die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzutritt) zu zahlen, aber mindestens 300,00€
(zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Für Koblenzer Sportvereine verringert sich das o. g. Entgelt von 10 % auf 5 % der
Einnahmen aber mindestens 300,00

(zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) Über Ausnahmen betreffend die Erhebung oder
die Höhe des Entgeltes entscheidet der Sport- und Bäderausschuss, in drin genden Fällen der Fachdezernent.
(3)
Für die Benutzung der Flutlichtanlage sind pro Stunde 500,00€ zu zahlen (zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer).
(4)
Bei der Durchführung einer Veranstaltung, bei der keine Eintrittsgelder erhoben
werden, ist ggf. ein Entgelt zu entrichten (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Die
Höhe des Entgeltes legen die Stadt Koblen z – Sport- und Bäderamt – und der Benutzer
in dem gemäß § 3 Nr. 1 zu schließenden Überlassungsvertrag fest.
(5)
Die Stadt Koblenz – Sport- und Bäderamt – kann vor Beginn der Veranstaltung eine
Abschlagzahlung verlangen.

Sofern die Benutzung infolge höherer Gewalt unmöglich wird, wird die
Abschlagzahlung erstattet.
(6)
Der Stadt Koblenz – Sport- und Bäderamt
– sind innerhalb einer Woche nach der Benutzung, für die Eintrittsgelder erhob
en werden, die Abrechnungsunterlagen vorzulegen.
Anderenfalls kann eine Schätzung der erzielten Einnahmen aus den Eintrittsgeldern
durch das Sport- und Bäderamt vorgenommen werden, aufgrund der dann die
Entgeltfestsetzung erfolgt.
(7)
Alle Entgelte und Auslagen sind ohne Abzug zu zahlen. Aufrechnung, Minderung und
Zurückhaltung sind nicht zulässig.
§ 9
Eintrittskarten
(1)
Eintrittskarten hat der Nut
zer/Veranstalter auf eigene Kosten zu beziehen.
(2)
Die Plätze der Mitteltribüne 317 – 321 und der Sitzre
ihe 352 – 366 werden dem Benutzer nicht überlassen. Für diese Plätze
stellt die Stadt Koblenz – Sport- und
Bäderamt – Platzkarten aus, die zum
unentgeltlichen Eintritt berechtigen.
§ 10
Werbung und wirtschaftliche Tätigkeit
(1)
Werbung jeglicher Art inklusive der Vergabe von Fernsehrechten bedarf der
vorherigen Zustimmung durch die Stadt Koblenz – Sport- und Bäderamt –. Die
Zustimmung kann mit Bedingungen versehen werden.
(2)
Jede Art von wirtschaftlicher Betätigung bedarf der vorherigen Zustimmung durch die
Stadt Koblenz – Sport- und Bäderamt
–. Die Zustimmung kann mit Bedingungen versehen werden.
(3)
Eine erteilte Zustimmung zur Werbung oder wirtschaftlicher Betätigung im Stadion
ersetzt nicht die Einholung gesetzlich er forderlicher Genehmigungen, Erlaubnisse u.
ä., die vom Benutzer einzuholen sind.
(4)
Das für die Einräumung des Werberechtsund /oder für die Gewährung des Rechts zur
wirtschaftlichen Betätigung grundsätzlich zu zahlende Entgelt beträgt jeweils 10 % der
Einnahmen aus der Werbung und/oder der wirtschaftlichen Betätigung (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Abs.
1 Satz 2 bleibt davon unberührt.
Über Ausnahmen betreffend die Erhebung oder die Höhe des Entgeltes entscheidet der
Sport- und Bäderausschuss, falls dieser nicht gehört werden kann, der Fachdezernent.
(5)
Zur Festsetzung des Entgeltes sind der Stad t Koblenz – Sport- und Bäderamt – nach
der Benutzung des Stadions die Einnahmen aus Werbung und/oder wirtschaftlicher
Betätigung offenzulegen.

Anderenfalls kann eine Schätzung
der Einnahmen aus Werbung und/oder wirtschaftlicher Betätigung
durch das Sport- und Bäderamt vorgenommen werden,
aufgrund der dann die Entgeltfestsetzung erfolgt.
§ 11
Haftung
(1)
..........
 
Ausufernde Diskussion, die Benutzerordnung ist eine umfängliche Beschreibung sämtlicher denkbarer oder nicht denkbarer Szenarien die sich jede Kommune als "Musterordnung" runterladen kann.

Das Ziel ist für die kommende Spielzeit heißt eine machbare Lösung zu finden.
Man bedenke bitte die hausgemachten Probleme wenn aus purer Sturheit und Eitelkeit sich drei Vereine bei der Nutzung des limitierten Oberwerth buchstäblich auf den Nerv gehen.
Die praktische Umsetzung mit Spielbetrieb, sanitären Anlagen, Umkleiden, der Reinigung stößt an natürliche Grenzen.
 
Wahnsinn was für die Flutlichtspiele on Top kommt. So sehr dies eine besondere Atmosphäre darstellt, sollte man dennoch hoffen, diese nur selten nutzen zu müssen.
 
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