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Die aktuelle Situation der TuS Koblenz

Selten hat ein Spieler so einen Verein verinnerlicht wie Stahli die TuS . Man kann sich die TuS ohne ihn eigentlich gar nicht vorstellen, ähnlich wie Peter Auer.
 
Peter und Michi
das TuS Dreamteam.

Sie haben es verinnerlicht:
Einmal TuS immer TuS.

Super und Danke
 
Wir haben einen wahrlich großen Kapitän; als Fußballer und als Mensch !
 
Selten hat ein Spieler so einen Verein verinnerlicht wie Stahli die TuS . Man kann sich die TuS ohne ihn eigentlich gar nicht vorstellen, ähnlich wie Peter Auer.

Einer, der immer für die TuS (und die Fans) da ist/war, den schätze ich höher ein als jemand, der immer nur in der Welt herumgereist ist und sich nur dann hat blicken lassen, wenn es der TuS gut ging und er sich vor den Medien präsentieren konnte. Deswegen sind Peter Auer und Michael Stahl etwas ganz Besonderes!
 
Einer, der immer für die TuS (und die Fans) da ist/war, den schätze ich höher ein als jemand, der immer nur in der Welt herumgereist ist und sich nur dann hat blicken lassen, wenn es der TuS gut ging und er sich vor den Medien präsentieren konnte. Deswegen sind Peter Auer und Michael Stahl etwas ganz Besonderes!

Sehe ich auch so. Die ganzen alten TuS Legenden in allen Ehren, jede hat auf ihre Art diesen Titel wahrscheinlich verdient. Aber was ein Michael Stahl (und da er angesprochen wurde schließe ich Peter Auer da mal mit ein), hier seit Jahren in den dunkelsten aller dunklen Stunden an Treue und Identifikation mit einem Verein an den Tag gelegt hat, egal wie aussichtslos und scheiße die Situation war, das kann weder der Verein, noch die Stadt jemals wieder zurückzahlen und hoch genug anrechnen. Wenn man sich mal zurückerinnert, wie düster es um seine Gesundheit vor ein paar Jahren stand und keiner so richtig wusste, ob Stahli jemals wieder gegen nen Ball treten wird können und wie er sich dann zurück gekämpft hat und dem Verein in allen Belangen geholfen hat. Wenn man zu den Traditionsklubs in den englischen Ligen schaut, dann stehen dort vor den Stadien meist Statuen ihrer größten Helden. Wenn die TuS jemals für einen Spieler eine Statue aufstellen müsste, dann wäre das zweifelsohne Michael Stahl. An manchen Tagen fragt man sich, warum wir so einen Mann wie Stahli überhaupt verdient haben.
 
Einer, der immer für die TuS (und die Fans) da ist/war, den schätze ich höher ein als jemand, der immer nur in der Welt herumgereist ist und sich nur dann hat blicken lassen, wenn es der TuS gut ging und er sich vor den Medien präsentieren konnte. Deswegen sind Peter Auer und Michael Stahl etwas ganz Besonderes!

👍👍👍
 
Läuft heute nicht die Einspruchsfrist zum Abschluss des Insolvenzverfahrens ab? Wenn, dann wäre die TuS ab morgen schuldenfrei.
Dann sehe ich mit Spannung der Einladung zur Mitgliederversammlung, die dann bald hoffentlich stattfindet, entgegen!
 
also ich zitiere aus der Rhein-Zeitung vom 21.09.

"In zwei Wochen soll der Insolvenzplan, der mit den Stimmen der übrigen Gläubiger angenommen wurde, Rechtskraft erlangen, zeitnah soll eine Mitgliedersammlung bei der TuS stattfinden."

Von daher.....
 
In dem Insolvenzverfahren des

Turn- und Spielvereinigung TuS Koblenz 1911 e. V., Jupp-Gauchel-Str. 18, 56075 Koblenz (AG Koblenz, VR 1055),
vertreten durch:
1. Arndt Gelhardt, Jupp-Gauchel-Str. 18, 56075 Koblenz, (Präsident),
vertreten durch:
1.1. Dirk Feldhausen, 56812 Cochem, (Vorstand),
1.2. Hans-Werner van Heesch, 56068 Koblenz, (Vorstand),

wird die Vergütung des Insolvenzverwalters , Rechtsanwalt Dr. Peter Theile , auf

xxx €

und der Auslagensatz auf

xxx €

jeweils zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v.xxx €

insgesamt auf xxx € festgesetzt.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:
Durch Beschluss vom 30.06.2018 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Peter Theile zum Insolvenzverwalter bestellt worden.

Mit Schreiben vom 26.09.2019 beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Masse beträgt xxx€.

Nach § 2 InsVV erhält der Insolvenzverwalter in der Regel von den ersten 25.000 € der Insolvenzmasse 40%, von dem Mehrbetrag bis zu 50.000 € 25 %, von dem Mehrbetrag bis zu 250.000 € 7%, von dem Mehrbetrag bis zu 500.000 € 3%, von dem Mehrbetrag bis zu 25.000.000 € 2%, von dem Mehrbetrag bis zu 50.000.000 € 1% und von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,5%.

Die Vergütung errechnet sich wie folgt:
40 % aus xxx € xxx €
25 % aus xxx € xxx €
7 % aus xxx € xxx €
3 % aus xxx € xxx €

Summe: xxx €


Nach § 3 InsVV ist ein Zuschlag auf die Verwaltervergütung zuzubilligen bei einer erheblichen Abweichung vom Regelfall.
Hier berechtigen folgende Umstände zu einer Erhöhung der Vergütung:

a) Vereinsbetriebsfortführung
b) Insolvenzplanerstellung

Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in dem Schlussbericht verwiesen.
Unter Berücksichtigung der dargelegten Erhöhungskriterien wird daher für das vorliegende Verfahren ein Bruchteil von 220 % der oben berechneten Vergütung für angemessen angesehen.

Daneben stehen dem Insolvenzverwalter die Erstattung der Auslagen und die Geltendmachung der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV) zu.
Der Insolvenzverwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz fordern, der im ersten Jahr des Verfahrens 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monats der Dauer der Tätigkeit des Verfahrens beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Abs. 3 InsVV.
Vorliegend wurden Auslagen in Höhe von xxx € geltend gemacht.

Der Insolvenzverwalter hat darüber hinaus gemäß § 7 InsVV Anspruch auf Erstattung der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer.

Der Insolvenzverwalter hat des Weiteren gemäß § 4 Abs. 2 InsVV die weiteren Zustellungsauslagen gem. § 8 Abs. 3 InsO i. H. v. xxx € geltend gemacht.




Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.



Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Koblenz, 02.10.2019
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 102/18

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen
 
Also wenn ich das richtig verstehe/gerechnet habe und für die Gläubiger gut 30.000 € übrig bleiben, müsste die Insolvenzmasse ca 60.000 € betragen sowie der Insolvenzverwalter davon ca. 29.040 ( 10.000 + 2.500 + 700 x 220%) bekommen haben. Oder habe ich da einen Denkfehler drin?
Eigentlich ist der gesamte Insolvenzplan ja ein schlechter Witz. Gut für die TuS, aber ein Schlag ins Gesicht der Gläubiger, die mit dieser mickrigen Einmalzahlung abgespeist werden.
Ich bin wirklich gespannt, ob diese Chance jetzt genutzt wird und es wirklich gelingt, zukünftig ohne neue Schulden auszukommen. Irgendwie fehlt mir da der Glaube, denn soweit ich mich erinnere, gab es das in den letzten 20 Jahre kein einziges Mal.
 
Vergiss nicht, dass diesem Plan zugestimmt werden musste und wurde. Gläubiger die für den Vortbestand eines Vereins sind wollen ja bewusst den Verein nicht überfordern. Wenn sie zudem selbst im Vorstand waren sollte das auch selbstverständlich sein !
 
Eigentlich ist der gesamte Insolvenzplan ja ein schlechter Witz. Gut für die TuS, aber ein Schlag ins Gesicht der Gläubiger, die mit dieser mickrigen Einmalzahlung abgespeist werden.

Das ist doch bei fast allen Insolvenzen so.
Sie wird angemeldet wenn nichts mehr geht
und die Auszahlungsquoten der Gläubkiger
sind dann meist im einstelligen Prozentbereich.

Meistens bekommt der Insolvenzverwalter
mehr Geld als die Gläubiger insgesamt erhalten.

Und meist wird die Firma liquidiert. Von daher
sollten wir mit der Entwicklung und der Arbeit
des Insolvenzverwalters mehr als zufrieden sein.
 
Sehr schön !
 
Grußwort des neuen Präsidenten Christian Krey


Liebe Mitglieder,

liebe Fans und Sponsoren der TuS Koblenz,


eine Woche ist vorüber, seit das neue Präsidium der TuS Koblenz gewählt wurde. Im Namen des neuen Vorstands möchte ich bei euch allen für eure Unterstützung bedanken.

Ein aufregender Abend liegt hinter uns: Knapp 300 (!) Mitglieder haben an diesem Abend bewiesen, dass in Koblenz und Umgebung immer noch jede Menge blau-schwarzes Blut in den Adern fließt und dass unsere TuS es immer noch schafft, Menschen zu begeistern und selbst nach stundenlangen Vorstellungs- und Wahlprozederen eifrig über Satzungsänderungen diskutiert wird.

Vielleicht ist dies die wichtigste Erkenntnis des vergangenen Abends: Unsere TuS lebt. Ins Leben zurückgeholt von der hervorragenden und soliden Arbeit unserer Insolvenzverwalter Dr. Theile und Dr. Bender, einstimmig von den Mitgliedern unserer TuS im Fortgang bestätigt und anschließend in einem demokratischen Prozess über die Kandidaten abgestimmt.

Ganz herzlich bedanken möchten wir uns bei allen Kandidaten, die sich zur Wahl gestellt haben. Gewählt oder nicht, wir haben am eigenen Leib gespürt, was es heißt, sich einem solchen Mitgliedervotum zu stellen: Jede Menge Arbeit, Herzblut und Nervosität. Und zuweilen auch spürbarer Gegenwind.

Wir möchten diejenigen, die sich zur Wahl gestellt haben, dazu aufrufen und einladen, sich weiterhin für unsere TuS Koblenz einzubringen. Wir wählen diese Worte nicht aus der Sicht eines Wahlsiegers, der solche Worte natürlich leicht treffen kann, sondern als Vereinsmitglieder, die die Raute im Herzen tragen und auf Hilfe angewiesen sind: Unsere TuS braucht euch. Und eure Ideen. Und sie wird auch diejenigen brauchen, die wir mit unserem Konzept oder Personal nicht überzeugen konnten.

Den Vertrauensvorschuss, der uns von unseren Mitgliedern gewährt wurde, gilt es zurückzuzahlen. Mit guter Arbeit und Einbindung all derjenigen, die ihre Hilfe anbieten. Wir zählen auf euch im Jahr 2020. Und ihr könnt auf uns zählen.

Wir wünschen euch ein frohes Weihnachtsfest im Kreise eurer Liebsten. Und wenn jeder von euch eine Kerze für unsere TuS Koblenz anzündet, unseren Verein nicht vergisst und bereit ist, sich auch im Jahr 2020 für unsere TuS Koblenz auf verschiedene Arten und Weisen zu engagieren, dann entfachen wir gemeinsam mit euch im Jahr 2020 ein Feuer für unsere TuS Koblenz!


Die TuS lebt. Forza TuS Koblenz!


Christian Krey im Namen des Präsidiums der TuS Koblenz


Quelle: https://tuskoblenz.de/news/8260/
 
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