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TuS Koblenz Fanbeauftragter zum BGH-Urteil

Hannes

Betreiber des TKF
Teammitglied
TuS Koblenz Fanbeauftragter zum BGH-Urteil

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Böllerwerfern in Fußballstadien, hat auf die TuS Koblenz vermutlich kaum Auswirkungen. Der Fanbeauftragte des Regionalligisten - Christian Krey - sagte dem SWR, man stünde ohnehin mit Fans im Dialog. In der Vergangenheit habe es während der TuS-Spiele keine größeren Zwischenfälle gegeben. Die Fans wüssten, dass sie dann dem Verein schaden würden, so Krey. Nach der BGH Entscheidung dürfen Fußballvereine von Böllerwerfern und anderen randalierenden Fans Geld zurückverlangen, wenn sie wegen ihnen eine Strafe zahlen mussten. Geklagt hatte der 1.FC Köln.

http://www.swr.de/landesschau-aktue...=1642/did=18196720/nid=1642/slvdql/index.html
 
Eigentlich sollte man die Knallerei nicht nur deshalb lassen, weil man nun selbst zur Kasse gebeten werden kann. Die Gefahr für die Zuschauer (ich hab selbst schon in dem Qualm gestanden und es war nicht besonders angenehm) und der Schaden für den Verein sollten eigentlich als Argument es zu unterlassen schon ausreichen. Aber leider sieht man immer wieder, dass vermeintliche "Fans" andere Prioritäten setzen und deshalb ist das Urteil nur zu begrüßen !
 
Ralph, da gebe ich Dir zu 100% recht.
Dass dies vereinsschädigend ist, geht diesen Selbstdarstellern gerade mal so am A.... vorbei.
Abseits der Werte des Vereins stellt sich jeder, der sich aus reinem Selbstzweck einer Fankultur verpflichtet fühlt, in der einzelne Gruppierungen und Personen wichtiger sind als der gesamte Club, in der aus diesem Selbstverständnis heraus Straftaten begangen werden.
Da hilft auch kein Schönreden oder Beschwichtigen.
 
TuS Koblenz Fanbeauftragter zum BGH-Urteil

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Böllerwerfern in Fußballstadien, hat auf die TuS Koblenz vermutlich kaum Auswirkungen. Der Fanbeauftragte des Regionalligisten - Christian Krey - sagte dem SWR, man stünde ohnehin mit Fans im Dialog. In der Vergangenheit habe es während der TuS-Spiele keine größeren Zwischenfälle gegeben. Die Fans wüssten, dass sie dann dem Verein schaden würden, so Krey.

Irgendwie habe ich im Kopf aber aus der Vergangenheit noch Meldungen/KLagen, über Zahlungen der TuS in dieser Richtung.
Wie hoch waren denn die Strafen, welche die TuS sagen wir mal in den letzten 5 Jahren abdrücken mussten?
Müsste aus den Büchern ja leicht hervor gehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie hoch waren denn die Strafen, welche die TuS sagen wir mal in den letzten 5 Jahren abdrücken mussten?
Müsste aus den Büchern ja leicht hervor gehen.

Sorry,

dazu werde ich mich sicherlich nicht öffentlich äussern.

Aktuell empfinde ich allerdings, dass sich die Ultras zurück nehmen und das nicht erst seit dem Urteil. Das Thema selbst ist bereits vor der Entscheidung des BGH mit den Ultras besprochen worden.


Da ich als Privatperson schreibe leider nicht mehr zum Thema. Ich bitte da um Verständnis. :zwink:
 
Hier noch einmal das komplette Urteil des BGH zum nachlesen:

Bundesgerichtshof bejaht Schadensersatzpflicht eines

Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden

eines Knallkörpers im Fußballstadion

Urteil vom 22. September 2016 - VII ZR 14/16

Der VII. Zivilsenat hat die Pflicht des Zuschauers eines Fußballspiels bejaht, dem veranstaltenden Verein die von diesem gezahlte Verbandsstrafe wegen des Zündens eines Knallköpers durch den Zuschauer als Schadensersatz zu erstatten.

Sachverhalt:

Die Klägerin betreibt den Profifußballbereich des 1. FC Köln. Sie verlangt von dem Beklagten Schadensersatz wegen des Zündens eines Knallkörpers bei einem Heimspiel im RheinEnergieStadion in der 2. Bundesliga gegen den SC Paderborn 07 am 9. Februar 2014.

Der Beklagte zündete in der zweiten Halbzeit einen Knallkörper, der aufgrund seiner Sprengenergie dem Sprengstoffgesetz unterfällt, und warf ihn vom Oberrang der Nordtribüne auf den Unterrang, wo er detonierte und sieben Zuschauer verletzte.

Wegen dieses Vorfalls und vier weiterer vorangegangener Vorfälle bei anderen Spielen der Lizenzspielermannschaft der Klägerin verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) eine Verbandsstrafe gegen die Klägerin, u.a. bestehend aus einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 € sowie der Bewährungsauflage, weitere 30.000 € für Projekte und Maßnahmen zu verwenden, die der Gewaltprävention sowie der Ermittlung von konkreten Tätern bei den Fußballspielen der Klägerin dienen.

Die Klägerin bezahlte die Geldstrafe. Sie verlangt vom Beklagten Ersatz in Höhe von 30.000 €.

Prozessverlauf:

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass der Beklagte zwar durch das Zünden und den Wurf des Knallkörpers seine Verhaltenspflichten aus dem Zuschauervertrag verletzt habe. Das habe auch die Verhängung der Verbandsstrafe durch den DFB nach sich gezogen. Es fehle jedoch an dem erforderlichen Zurechnungszusammenhang. Denn die Verhängung der Verbandsstrafe unterfalle nicht mehr dem Schutzzweck der vom Beklagten verletzten Pflichten. Das Verbot des Zündens von Knallkörpern im Stadion diene dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Hinsichtlich des hier geltend gemachten Schadens habe sich jedoch das durch die Unterwerfung der Klägerin unter die Regeln des DFB geschaffene Risiko, dass der Verein für sportliche Vergehen seiner Anhänger die Verantwortung zu übernehmen habe und dementsprechend im Rahmen des Verbandes mit Strafen belegt werden könne, verwirklicht.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Die vom Oberlandesgericht zugelassene Revision der Klägerin führte zur Aufhebung des Berufungsurteils.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jeden Zuschauer die Verhaltenspflicht trifft, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören. Verstößt er hiergegen durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen. Das gilt auch für eine dem Verein wegen des Vorfalls auferlegte Geldstrafe des DFB. Sie ist kein nur zufällig durch das Verhalten verursachter, hiermit nicht mehr in einem inneren Zusammenhang stehender Schaden. Vielmehr wird sie gerade wegen der Störung durch den Zuschauer verhängt. Auch die Regeln des Verbandes dienten wie die Pflichten des Zuschauervertrags der Verhinderung von Spielstörungen.

Der Bundesgerichtshof hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, damit dieses die weiteren Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs prüft.

Vorinstanzen:

LG Köln - Urteil vom 8. April 2015 - 7 O 231/14

OLG Köln - Urteil vom 17. Dezember 2015 - 7 U 54/15

Karlsruhe, den 22. September 2016

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...um=2016&Sort=3&nr=76014&anz=165&pos=0&Blank=1
 
Mir kribbelt et grad in den Fingern zu einem bestimmten Post hier. Aber da is mir dat Niveau dann doch zu tief, um mir die Mühe zu machen!
 
Vielleicht der Wunsch Vater des Gedankens?
Bleibt zu hoffen, dass Hannes auf Dauer Recht behält und nicht enttäuscht wird.
 
Ohne das IK wäre die TuS um einiges weniger attraktiv... Das sollte bei der ganzen Diskussion bitte auch mal bedacht werden!
 
Oh, ja wie toll!

Das IK darf das, weil die auch für Stimmung sorgen!

Das ist die Einstellung die ich liebe.
 
Wäre seltsam, wenn sich das IK weiter über Aktionen definieren würde, die ihre Umgebung einräuchert und niemand braucht.
Außerdem wird doch die Empfindung von Hannes, dass sich die Ultras künftig zurück nehmen, sicher nicht enttäuscht werden.
 
Vielleicht ist das auch einfach eine Sache die mit der nächsten Generation von Fußballguckern ins Stadion gebracht wird, mich stört es nicht... Im Gegenteil. Und man sollte schon sagen das niemals auf andere was geworfen wurde oder sonstiges. Ich finde nicht das mich meine Meinung über das Thema disqualifiziert. Es sei denn man kann einfach keine sachliche Diskussion darüber führen.
 
Vielleicht ist das auch einfach eine Sache die mit der nächsten Generation von Fußballguckern ins Stadion gebracht wird, mich stört es nicht... Im Gegenteil. Und man sollte schon sagen das niemals auf andere was geworfen wurde oder sonstiges. Ich finde nicht das mich meine Meinung über das Thema disqualifiziert. Es sei denn man kann einfach keine sachliche Diskussion darüber führen.

Doch das tut es.
Na, da können wir ja froh sein, dass nichts geworfen wird oder Sonstiges... Wenn das ein Qualitätsmerkmal für die nächste Generation sein soll, dann ist da irgendwas schiefgelaufen.
 
Ich war dabei als damals in Köln Rauchtöpfe von "TuS-Fans" gezündet wurden.
Ein Bekannter von mir, der an Asthma leidet, bekam eine volle Ladung ab. Wir mussten damals aus dem Stadion raus und er wurde von Sanitätern begleitet.
Ein Krankenhausbesuch war Gott sei dank nicht notwendig. Ein Mädel, das auch Rauch abbekam musste mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus.
Wer durch das Abbrennen von Bengalos oder Rauchbomben die körperliche Schädigung anderer billigend in Kauf nimmt, gehört m.E. für immer aus Stadien verbannt. Und das hat mit "schön aussehen" überhaupt nichts zu tun. Es dient nur der Selbstdarstellung!
 
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