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Termin für Neuansetzung steht: Dillingen-Spiel findet am 9. Februar statt

Eigentlich dürfte keiner hinfahren. Es sei denn die Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit.
 
Wiederholungsspiele:
Der gastgebende Verein hat dem Gegner von dem Reinerlös aus den Eintrittsgeldern 2/3 zu erstatten. Einen Fehlbetrag haben beide Vereine je zur Hälfte zu tragen.
Ist die Spielwiederholung wegen Verschuldens eines Vereins notwendig geworden, so hat dieser einen Fehlbetrag alleine zu tragen.
Die vorstehende Bestimmung findet nur dann Anwendung, falls der Platzverein schon beim ersten Spiel Einnahmen erzielt hat.
http://www.frv-suedwest.de/wDeutsch/FRV-Ligen/Dokumente/Durchfuehrungsbestimmungen_2018-2019_NEU.pdf
 
Eigentlich dürfte keiner hinfahren. Es sei denn die Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit.

In Ziff. 14 (Kostenregelungen) der "Durchführungsbestimmungen
für die Spiele der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar" ist folgendes geregelt:

"Wiederholungsspiele:
Der gastgebende Verein hat dem Gegner von dem Reinerlös aus den Eintrittsgeldern 2/3
zu erstatten. Einen Fehlbetrag haben beide Vereine je zur Hälfte zu tragen.
Ist die Spielwiederholung wegen Verschuldens eines Vereins notwendig geworden, so hat
dieser einen Fehlbetrag alleine zu tragen."

Da der TuS kein Verschulden angelastet werden kann, sonst wäre das Urteil anders ausgefallen, kommt diese Regelung zum tragen.
 
Dafür hat aber Dillingen mit der Abwanderung ins Parkstadion die Kosten nach oben getrieben. :-D
 
Dumme Dillinger doppeln das zu Deckende der Doublette. :17::16::Pff::lol:
 
Los, wenn die Einnahmen mehrheitlich der TuS zugesprochen werden,
dann mit 5 Bussen ins Saarland. Nur die TuS!!!!
 
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