Die beiden Städte grenzen bekanntlich direkt aneinander, deswegen argumentierte der Verein damit, dass wir ohnehin bei einem großen Gegner ins Weserstadion ausgewichen wären. Offiziell bleibt der SVA Gastgeber der Partie, zu der mehr als 30.000 Zuschauer erwartet werden. "Natürlich wollen wir alle am liebsten im eigenen Wohnzimmer spielen", hatte Vorstands- und Gründungsmitglied Bastian Fuhrken erklärt. "Aber das ist nicht machbar. Das Weserstadion ist die sinnvollste Lösung."
Gleichzeitig hat das DFB-Präsidium § 49 Nr. 2. der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung ergänzt: Ein Verzicht auf das Heimrecht liege nicht vor, wenn zwei Teilnehmer dasselbe Stadion für ihre Spiele benannt haben und anschließend gegeneinander ausgelost werden. Mit der Ergänzung wird klargestellt, dass kein "Verzicht auf das Heimrecht" im Sinne der Bestimmung vorliege, wenn der Heimverein bereits das Stadion des Spielgegners als sein "Heimstadion" benannt habe, ohne dass er wusste, dass der Verein, der dieses Stadion üblicherweise nutzt, der zukünftige Spielgegner sein wird. Insbesondere die Amateurvereine im DFB-Vereinspokal benennen häufig das Stadion des örtlich nächst gelegenen Lizenzvereins als Spielort und sollen nicht dadurch benachteiligt werden, dass ihnen dieser Verein zugelost wird.