Hier ist der Link zur aktuellen Satzung der TuS, wer also Fragen zur Satzung oder ähnlichen Aspekten hat, kann hier mal nachlesen:
https://tuskoblenz.de/verein/satzung
https://tuskoblenz.de/verein/satzung
Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied im TuS Koblenz Forum zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du dich an dieser Seite beteiligen, indem du eigene Themen und Beiträge hinzufügst oder über deinen Posteingang mit anderen Mitgliedern in Kontakt trittst!
Ist das nicht schon zu spät, einen der Wünsche in der kommenden Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzutragen?
Satzungsänderungen jedoch können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden (§ 15 Abs. 8 der Satzung).
Über einen Antrag, der nicht in der Tagesordnung enthalten ist, kann nur Beschluss gefasst werden, wenn dieser mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Präsidium eingegangen ist und das Präsidium die Behandlung des Antrags beschließt oder die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln beschließt, dass ein nachträglich gestellter Antrag behandelt wird und dieser Antrag von mindestens zehn Mitgliedern gestellt wird (§ 15 Abs. 4,5 der Satzung).
Was sich mir nicht erschließt, wobei es dafür sicher eine gute Erklärung gibt, ist, warum das Geschäftsjahr nicht gleich das Kalenderjahr ist.
Die Mitgliedsbeiträge werden allerdings zum 01.01. fürs Kalenderjahr erhoben.
Vielleicht kann mir das jemand erläutern, der mehr Ahnung hat.
Es spricht nichts dagegen, zum 1.1. oder aber auch zum 1.7. oder 1.8. die Mitgliedbeiträge anzubuchen. Hierüber könnte per Antrag entschieden werden. Allerdings ist es für das Mitglied eines gemeinnützigen Vereins aus steuerlicher Hinsicht besser, wenn die Zashlung des Jahresbeitrags auch synchron mit dem Kalenderjahr geht.
Es gibt auch Vereine, die nicht zum 1.1. die Mitgliedsgebühren abbuchen, da bei den meisten Leute gerade zum 1.1. eine Vielzahl von Jahresbeiträgen abgebucht werden und sich somit eine spätere Abbuchung nicht so gravierend auswirkt ("Kontoplünderung imJanuar"). Hängt vom jeweiligen Verein/Vorstand ab.
da es doch immer so schwer ist ehrenamtliche Helfer für den Bandenaufbau zu finden sollten die ehrenamtlich engagierten Personen ab einem gewissen Grad des Einsatzes mitgliedsbeitragsbefreit werden. Das könnte für den ein oder anderen doch motivieren mitzuhelfen.
Das habe ich als "Dankeschön" gedacht. Dem Verein entstehen hierdurch noch nicht mal Kosten.Man kann auch ehrenamtlicher Helfer sein, ohne Mitglied der TuS zu sein. Man muss dazu nicht unbedingt TuS-Mitglied sein... Idealismus reicht aus!
Keine Kosten, aber Einnahmeverluste
Auch ich bin für ein Dankeschön.
Eine Anerkennung muss nicht immer
im pekuniären Bereich sein. Ich würde
mich auch über ein kleines Give away
freuen. Der Wert spielt auch hier nicht
die alles entscheidende Rolle.
In der Satzung sollten unbedingt einige Dinge geändert werden. Dazu gehört u.a.:
* Definition des Vereinslogos als festgeschriebener und unveränderbarer Fakt
* Der Verein steht für Gleichberichtigung jeglicher Minderheiten und positioniert sich klar gegen Rassismus und Ausgrenzung anderer Kulturen
* Dem Vorstand des Vereins ist es ohne Beschluss der Mitgliederversammlung untersagt Darlehen, Kredite oder sonstige finanzielle Mittel in Anspruch zu nehmen
* Die Mitglieder des Präsidiums arbeiten ehrenamtlich und erhalten keinerlei Kostenpauschale oder Entschädigung durch den Verein, es sei denn die MV entscheidet diesen Sachverhalt nach erneuter Entscheidung anders.....
* Der Verein installiert einen fachkundigen Beirat, der bei wesentlichen Entscheidungen zu Rate gezogen wird. Der beratende hat jedoch keinerlei Stimmrecht bei Entscheidungen.
Klar sollte sein, dass eine neue Satzung her muss. Die obrigen Zeilen sind nur einige Gedanken zum Thema, aber irgendwann muss man sich auch dazu Gedanken machen, oder ?
Ihr seid dran !
Schaut euch die Satzung an macht selbst Vorschläge.
Ist das keine Auflage im Insolvenzvertrag, dass der/die IV`s beratend zur Seite stehen? Ist nichts anderes . Wäre unklug, dass nicht anzunehmen, sinngemäß die Äußerungen vom Team Krey dazu.Da ist aber ordentlich starker Tobak dabei, Hannes ! Wenn man zu wesentlichen Entscheidungen erst noch einen Beirat oder gar eine Mitgliederversammlung benötigt, wozu bedarf es dann noch eines Vorstandes, der ja immerhin noch teilweise haftbar gemacht werden kann bei groben Verstößen.