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Aktuelle Informationen zum Spielbetrieb im FVR

Hannes

Betreiber des TKF
Teammitglied
Aktuelle Informationen zum Spielbetrieb im FVR

Der Fußballverband Rheinland hat in Abstimmung mit dem Deutschen Fußball-Bund und dem Fußball-Regional-Verband Südwest aufgrund der aktuellen Infektionsgefahr mit dem Coronavirus entschieden, den kompletten Spielbetrieb vorerst einzustellen. Dies betrifft sämtliche Spielklassen und Pokalwettbewerbe der Herren, Frauen und Jugend auf Sportplätzen im Freien sowie sämtliche Wettbewerbe in der Halle und gilt zunächst bis einschließlich Dienstag, 31. März 2020. Neben den angesetzten Partien des regulären Spielbetriebs sind auch Freundschaftsspiele von der Generalabsage betroffen. Schiedsrichter können in diesem Zeitraum nicht angefordert und eingesetzt werden. Damit ruht der Spielbetrieb in den nächsten Wochen komplett.

Mehr dazu hier:

https://www.fv-rheinland.de/coronav...oHa6Q1iEJ-QP8ucGMjyx6fxZkSHTJ9xuuJ_9RLi7BsVJw
 
Corona-Krise: FVR setzt Spielbetrieb vorerst bis 20. April aus

Seit der Entscheidung des Fußballverbandes Rheinland, den Spielbetrieb vorerst bis zum 31. März 2020 abzusetzen, hat sich die Lage hinsichtlich der die Corona-Krise in Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland verschärft. Daher hat der Fußballverband Rheinland in Abstimmung mit dem Deutschen Fußball-Bund und dem Fußball-Regional-Verband Südwest nun entschieden, die Generalsabsage zu verlängern und den Spielbetrieb bis mindestens einschließlich Montag, 20. April 2020, ruhen zu lassen. Dies betrifft nach wie vor sämtliche Spielklassen und Pokalwettbewerbe der Herren, Frauen, Jugend und des Ü-Fußballs auf Sportplätzen im Freien sowie sämtliche Wettbewerbe in der Halle. Grundlage dieser Enrtscheidung sind die entsprechenden Leitlinien der Bundesregierung – diese besagen, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr zu schließen ist.


https://www.fv-rheinland.de/coronav...YKCL4Z_WgdLXYdswctGfbSvpy5psNjSjJpkiNXwK4YQ0g
 
Au weia, da nimmt sich das bisherige Wettspielaufkommen aber sehr sehr spärlich aus: immerhin zwei Siege, aber wenn es im Mai tatsächlich mit der Punktrunde weitergehen sollte, haben wir seit Anfang 2019 ganze zwei (2) (!) Punktspiele absolviert, das ist gewiß ein Rekord für unseren Club. Wie die Clubs das alles finanziell regeln können, sollen, das ist mir ein Rätsel. Was für eine Welt! Weil man in China sonderbare Eßgewohnheiten hat, wackeln in Deutschland, auf der anderen Seite des Globus, die Amateurclubs im Fußballsport in Serie. Unfassbar sowas.
 
Beirat des FVR hat entschieden: Saison 2019/20 wird abgebrochen!

Am heutigen Samstag hat der Beirat des Fußballverbandes Rheinland auf Antrag des FVR-Präsidiums eine Entscheidung über den weiteren Verlauf der Saison 2019/20 getroffen. Das nach dem Verbandstag höchste Gremium des FVR – das sich aus dem Verbandspräsidium, den Kreisvorsitzenden und je Kreis einem Beisitzer zusammensetzt – sprach sich einstimmig und ohne Enthaltung für einen Abbruch der Saison 2019/20 mit den jeweils am 13. März 2020 geltenden Tabellenständen aus. Die Entscheidung deckt sich mit dem Meinungsbild, das der FVR vor drei Wochen bei seinen Vereinen eingeholt hatte und im Rahmen dessen 83,5 Prozent der teilnehmenden Vereine für einen Abbruch der Saison votierten. Sie gilt sowohl für die Senioren und Frauen als auch für die Juniorinnen und Junioren.

Mit dem Antrag auf Abbruch der Saison bezieht sich das Präsidium auf den Beschluss des DFB-Vorstandes vom 03.04.2020. Danach können die Landesverbände für den Fall, dass die Spielrunde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden kann, in Abweichung von dem allgemeinverbindlich zu beachtenden § 4 Nr. 2 DFB-SpielO flexible Regelungen für den Abbruch und die Wertung der Spielrunden beschließen.

Des Weiteren legte der Beirat fest, wie die Regelung hinsichtlich der auf- und absteigenden Mannschaften aussehen wird. Soweit den unten aufgeführten Regelungen Vorschriften der Spielordnung oder der Jugendordnung entgegenstehen, werden diese bis zum 30. Juni 2020 außer Kraft gesetzt.

Aufstieg:

1. Aufsteiger ist der jeweilige Tabellenerste. Bei unterschiedlicher Anzahl von Spielen des Tabellenersten und Tabellenzweiten richtet sich der Tabellenstand grundsätzlich nach dem Quotienten „Anzahl erreichter Punkte geteilt durch Anzahl ausgetragener Spiele“.

2. Bei Punktgleichheit – erforderlichenfalls unter Berücksichtigung des vorgenannten Quotienten – zwischen dem Tabellenersten und dem Tabellenzweiten steigen beide Mannschaften auf.

3. Der nach der Auf- und Abstiegsregelung jeweils aufstiegsberechtigte Verein/die SG kann auf das Aufstiegsrecht verzichten und in der bisherigen Klasse bleiben, ohne dass dadurch eine in der Tabelle nachfolgende Mannschaft aufstiegsberechtigt wird.

4. Ist der Tabellenerste nicht aufstiegsberechtigt, weil die obere Mannschaft desselben Vereins in der betreffenden Klasse spielt (§ 5 Nr. 4 S. 2 SpielO), steigt an seiner Stelle die nächstplatzierte Mannschaft auf.

Abstieg:

1. Es gibt keinen obligatorischen Absteiger.

2. Verzichtet ein sich auf einem Abstiegsplatz befindlicher Verein auf den Verbleib in der Klasse, wird die Mannschaft in die nächstuntere Klasse eingeteilt. Für die Feststellung der Abstiegsplätze gilt bei Punktgleichheit und/oder unterschiedlicher Anzahl von Spielen die im Punkt Aufstieg unter 1. und 2. genannte Regelung entsprechend.

Relegationsspiele werden nicht ausgetragen.

Pokalspiele:

Auf Vorschlag der jeweiligen spieltechnischen Ausschüsse entscheidet das Präsidium zu gegebener Zeit über die Fortsetzung des Kreispokals bzw. über die Teilnahme der Kreismannschaften an der Rheinlandpokalrunde 2020/2021. Ob bzw. wann die verbleibenden Partien des Bitburger Rheinlandpokals 2019/20 ausgetragen werden, steht noch nicht fest.

Jugendspielbetrieb:

Die vorstehenden Regelungen gelten mit der Maßgabe auch für den Jugendspielbetrieb, dass der Verbandsjugendausschuss für die folgende Spielzeit in Absprache mit den Kreisen die Neueinteilung der Staffeln vornehmen wird. Dabei können zur Ermittlung von Aufsteigern nach Wiederaufnahme des Spielbetriebes Relegationsspiele nach § 7 Nr. 1 d, e SpielO durchgeführt werden. Daran kann bei Verzicht des Tabellenersten der jeweilige Tabellenzweite und bei dessen Verzicht der Tabellendritte teilnehmen.

Hinsichtlich der Saison 2020/21 wurden sowohl für Senioren, Frauen, Juniorinnen als auch Junioren keine Regelungen festgelegt. Da derzeit völlig offen ist, wann der Spielbetrieb unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz wieder aufgenommen werden darf, kann bezüglich des Saisonbeginns und damit auch in Bezug auf einen eventuell zu verändernden Spielmodus zum aktuellen Zeitpunkt keine Entscheidung getroffen werden.

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Heißt das, dass wir aufgestiegen sind?

Was der Fußballverband Rheinland beschließt muss nicht unbedingt vom Südwestdeutschen Fußballverband übernommen werden.

Setzen wir aber mal voraus dem wäre so, dann würde die Antwort auf deine Frage aus mehreren Gründen nein lauten.

- Wird aus der getroffenen Entscheidung klar das nur der Tabellenerste aufsteigt.

- Weil es keine Relegationsspiele und keinen Relegationsaufsteiger geben wird.

- Verzichtet der Tabellenerste auf den Aufstieg, rückt keine Mannschaft nach.
 
Kann ich daraus jetzt nicht ableiten. Zumal der FVR wohl nur bis zur Rheinlandliga das sagen hat.
 
Ich verstehe es eher so, dass man nicht aufsteigen kann; was ich auch in Betracht der anderen für eine Relegation berechtigten Klubs für eine Frechheit halten würde. So hätte man es sich wieder schön einfach gemacht ohne Rücksicht und ohne Weitsicht. Im Gegenzug darf nicht abgestiegen werden; damit stellt man das Leistungsprinzip auf den Kopf; aber was juckt es den Funktionär.
 
Sollte es so tatsächlich auf die Oberliga übertragen werden,muss von unserem Verein bis in alle Instanzen geklagt werden.
Das ist so überhaupt nicht akzeptierbar :rote_karte:
 
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