Neue Regeln für Koblenz:
So gilt etwa eine Maskenpflicht im öffentlichem Raum für die Stadtteile Altstadt, Mitte und Süd von 20:00 bis 5:00 Uhr.
In der Gastronomie dürfen nur mehr maximal 5 Personen oder 2 Haushalte an einem Tisch sitzen. Es gibt keinen Thekenbetrieb und kein Buffetangebot mehr.
Der Verkauf von Alkohol ist Sonntag bis Donnerstag ab 23:00 Uhr und Freitag und Samstag ab 01.00 Uhr verboten.
Messen und Spezialmärkte sind nicht mehr möglich.
In Hallenbädern gilt eine Personenbeschränkung auf 1 Person pro 20 m². Im Badebetrieb sind Zeitslots für die Nutzenden einzurichten. Duschen und Umkleiden dürfen nur von Einzelpersonen genutzt werden.
In Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gilt eine Maskenpflicht auch am Platz, ebenso wie in Kinos, Theatern, Konzerthäusern oder Kleinkunstbühnen.
Museen, Gedenkstätten, Galerien, Schlösser und Ausstellungen dürfen nur von 1 Person pro 20 m² besucht werden.
Bei öffentlichen Veranstaltungen im Außenbereich wird die Zahl der Teilnehmenden auf max. 250 Personen (20% Regel findet keine Anwendung) begrenzt. In Innenräumen gilt bei öffentlichen Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal 50 Personen (20% Regel findet keine Anwendung)
Bei privaten Veranstaltungen gilt eine Begrenzung der Teilnehmenden auf max. 25 Personen im öffentlichem Raum sowie auf angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen.
Allerdings empfehlen OB Langner und Bürgermeisterin Mohrs dringend es bei privaten Feiern bei maximal 10 Personen zu belassen. Ferner appellieren beide, die bekannten A-H-A-Regel zu beachten, um das Infektionsgeschehen zu bremsen.
Die Allgemeinverfügung gilt von Donnerstag, 29. Oktober 0.00 Uhr bis Montag, 30.11.2020.
Quelle:
koblenz.de