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Ermäßigungsnachweise müssen eingereicht werden
Gemäß § 1 Absatz 2 der Beitragsordnung sind die Mitgliedsbeiträge am ersten Werktag eines jeden Jahres fällig. Daher findet der Bankeinzug der Mitgliedsbeiträge kurz nach dem bevorstehenden Jahreswechsel statt.
Alle Mitglieder, die sich gemäß § 7 noch in Ausbildung bzw. Wehr- oder Ersatzdienst befinden und entsprechende Nachweise erbringen, zahlen den reduzierten Beitrag für Jugendliche. Daher bitten wir alle, die eine entsprechende Ermäßigung in Anspruch nehmen möchten, die Berechtigung dazu bis zum 31.12.2020 per Email an mitglieder@tuskoblenz.de nachzuweisen.
https://tuskoblenz.de/news/8534/
Ermäßigungsnachweise müssen eingereicht werden
Gemäß § 1 Absatz 2 der Beitragsordnung sind die Mitgliedsbeiträge am ersten Werktag eines jeden Jahres fällig. Daher findet der Bankeinzug der Mitgliedsbeiträge kurz nach dem bevorstehenden Jahreswechsel statt.
Alle Mitglieder, die sich gemäß § 7 noch in Ausbildung bzw. Wehr- oder Ersatzdienst befinden und entsprechende Nachweise erbringen, zahlen den reduzierten Beitrag für Jugendliche. Daher bitten wir alle, die eine entsprechende Ermäßigung in Anspruch nehmen möchten, die Berechtigung dazu bis zum 31.12.2020 per Email an mitglieder@tuskoblenz.de nachzuweisen.
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