GuscinasJünger
Well-known member
Im Rechtsstaat hat die Strafe ja nicht nur mit Genugtuung und Schadensausgleich beim Opfer zu tun. Das ist ein Schritt, den hat der Verursacher getan. Das Opfer hat es akzeptiert und damit ist die persönliche Ebene erledigt. Trotzdem bleibt noch die zweite Ebene der gesellschaftlichen Signalwirkung und da muss eine Beleidigung sanktioniert werden, ob das rassistisch gemeint war oder nicht. Es ist eine grobe Beleidigung. Mit dem Begriff rassistisch wäre ich vorsichtig. Ich habe den Eindruck, dass das manchmal absichtlich etwas zu staatstragend interpretiert wird wie vor kurzem bei dem rumänischen Schiedsrichter, der ans Kreuz genagelt wurde. Ich finde das Anspucken Thurams deutlich widerwärtiger und entwürdigender.