Das ist wieder so eine typische Beamtenaussage. Hauptsache viele Paragraphen, statt es in verständlichem deutsch zu schreiben.
Vereinfacht gesagt:
Das Geld ist fristgerecht überwiesen worden und beim betreffenden Geldinstitut (Commerzbank) eingetroffen.
-->
somit hat Uerdingen fristgerecht den Betrag eingezahlt (durch die Überweisung).
Zwischen der Commerzbank und den DFB besteht ein (eigenständiger) Vertrag, der besagt, dass
eingehende Beträge erst am Folgetag des Eingehens in der Commerzbank den Konto des DFB
gutgeschrieben werden ("Wertstellung") - d.h. dass das Geld einen Tag der Bank zinslos zur Verfügung steht.
---> Dies ist
eine Vereinbarung zwischen Bank und Kunde, d.h.
zwischen Commerzbank und DFB, von der der betroffende Verein (also Uerdingen bzw. jeder andere Verein in gleicher Situation)
nichts wissen muss und auch eigentlich nicht wissen kann, da dies nur eine Vereinbarung zwischen Bank und DFB, nicht aber in der Beziehung Verein-DFB darstellt. Sonst müsste im Regelwerk des DFB der entsprechende Hinweis stehen, dass der Betrag erst am Folgetag der Einzahlung gutgeschrieben ("wertgestellt") wird und somit spätestens einen Tag früher auf den betreffenden Konto eingegangen ("eingezahlt") sein muss.
Daher kann der betreffende Verein (also in dem Fall Uerdingen) nicht bestraft werden für Folgen, die der aus unmittelbaren Geschäftsbeziehung zwischen DFB und Commerzbank resultieren.
Also hat Uerdingen regelkonform den geforderten Betrag gezahlt!
Der DFB hat jedoch versäumt, in seinen Regelungen darauf hinzuweisen, dass dieser einzuzahlende Betrag erst am Folgetag gutgeschrieben wird und smoit eine Überweisung einen Tag früher erfolgen müsste. Das ist Verschulden des DFB und nicht von Uerdingen.