Turbo(1)911
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Es ist DER Termin und kein Vorgeplänkel. Und ein Insolvenzverwalter bringt einen Insolvenzplan im Regelfall nur zur Abstimmung, wenn er sich sicher ist, dass der Plan mit den erforderlichen Kopf- und Summenmehrheiten auch durchgeht. Das bedeutet, dass er vorher bei den wesentlichen Gläubigern abklärt, ob Bereitschaft zur Zustimmung besteht oder nicht. Außerdem kann man dafür Sorge tragen, dass beim Termin Vollmachten von zustimmungswilligen Gläubigern vorgelegt werden, die keine Zeit oder keine Lust haben zum Abstimmungstermin zu kommen. Dann kann ein Dritter mit diesen Vollmachten anderer Gläubiger für den Plan abstimmen.