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Regelt die Satzung eigentlich, wie lange ein Mitglied Mitglied sein muss, um stimmberechtigt zu sein?
Paragraf 9 ABS.3)
Mitglieder, die mit dem Mitgliedsbeitrag mehr als drei Monate im Rückstand sind oder solche, die dem Verein nicht mindestens zwei Monate angehören, haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
Das sagt die Satzung.
Wieso verstehe ich jetzt nicht.Da kommen schon so ein paar Erinnerungen an eine gewisse Aktion der Jusos im Jahr 2018 hoch.
Wieso verstehe ich jetzt nicht.
Pilger ist doch kein Juso mehr.
Kurzfristig zum Team Sasic gestoßen schon.
Nils einzig verbleibender Kandidat für Vize
Krey mit deuticher Mehrheit gewählt 186 Stimmen zu 89 (Achtung Zahlen nicht verifiziert)