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Die aktuelle Situation der TuS Koblenz

Nochmals, das Problem wird nicht sein, das die Spieler über die Saison hinaus nicht bei uns bleiben wollen.
Das Problem wird sein, das die Spieler eine Planungssicherheit brauchen, und das bedeutet, sie können nicht bis Juni oder Juli warten, ob und wie es bei uns weiter geht.
Eine Kaderplanung fängt ja schon mit Beginn der Rückrunde an. Die meisten Teams haben ihre "Wunschspieler" im April oder Mai schon unter Vertrag.
Da wird den Spielern auch mal die Pistole auf die Brust gesetzt. Beispiel damals Stefan Haben, der wollte auch bleiben, aber man hatte oder konnte ihm hier noch nichts sagen, und der neue Verein sagte, er müsse bis dann unterschreiben sonst würde man sich nach einem anderen Spieler umschauen. Und dann ist doch klar, das die Spieler gehen.
Es wäre schade, wenn die Mannschaft aus den Gründen auseinander brechen würde, daran ändern wird man nichts können, falls es dann so läuft.
 
Hatten die Jungs Planungssicherheit als sie im Sommer zu uns kamen ?? Wir wussten doch noch nicht mal ob es eine Rückrunde für uns geben würde .....
 
Was aber heute auch in der RZ angesprochen wurde:

Daneben sollen auch die Mitglieder des aktuell aufgelösten Vereins TuS Koblenz aufgefordert werden, freiwillig ihre Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, denn offiziell darf die nicht existente TuS diesen Obolus nicht einfordern.

https://www.rhein-zeitung.de/sport/...vertagt-sich-auf-juni-2019-_arid,1899651.html

Und da sollten wir alle als Mitglieder der TuS Koblenz dabei sein !

Ich kann den Aufruf durchaus verstehen, aber könntest du als ehemaliges Vorstandsmitglied erklären warum 7 Jahre lang niemand die Abgabe der Steuererklärung prüfte?
 
Ich kann den Aufruf durchaus verstehen, aber könntest du als ehemaliges Vorstandsmitglied erklären warum 7 Jahre lang niemand die Abgabe der Steuererklärung prüfte?

Da es ein laufendes Verfahren ist, in dem sich der Verein befindet kann ich natürlich nicht ans Eingemachte.

Frag ihn doch bitte am besten selbst.
 
Frag ihn doch bitte am besten selbst, denn ich war bereits vor dem Bekanntwerden dieses Sachverhaltes nicht mehr im Vorstand und ebenso erstaunt.

Tja Hannes,
Diese Antwort lässt tief blicken. Du warst doch lange genug im geschäftsführenden Vorstand. Diese Vorgänge werden sicher vom IV und der MV haftungsrechtlich geprüft und berücksichtigt werden.
Auch Deine Aussage zu den negativen Auswirkungen auf die Stiftung sind falsch und müssten Dir bekannt sein. Die Stiftung kann z.Zt. keine Spenden für die Unterstützung eines nicht mehr gemeinnützigen Verein annehmen und dies blockiert alles. Ein ironischer Dank von mir für so gute Vorstandsarbeit. Gut gemeint, ist eben nicht immer gut gemacht.
 
Diese Vorgänge werden sicher vom IV und der MV haftungsrechtlich geprüft und berücksichtigt werden.
Auch Deine Aussage zu den negativen Auswirkungen auf die Stiftung sind falsch und müssten Dir bekannt sein. Die Stiftung kann z.Zt. keine Spenden für die Unterstützung eines nicht mehr gemeinnützigen Verein annehmen und dies blockiert alles.
Ich rechne mit einem Antrag von Nichtentlastung bei der nächsten Jhv.
Vielleicht deshalb auch der Abschluß des Insolvenzverfahrens im Juni.
Da steht nmM "erhaltungswürdig" gegen "der Bogen ist überspannt".
Und das ist eine Mitgliederentscheidung.
 
Na herzlichen Glückwunsch, dann haben sich alle auf einen verlassen und das nicht kontrolliert (was wiederrum die Aufgabe des Vorstandes ist). Dann kann und darf es KEINE Entlastung geben.
 
Nunja, es heißt ja so schön "Nach besten Wissen und Gewissen" und ich kann mir schon gut vorstellen, dass man sich auf jemanden verlässt, der zudem auch noch in seinem Metier ist; sonst müssten sich ja auch alle Vorstandsmitglieder um alles parallel kümmern. Das würde ja vor dem Hintergrund des Ehrenamtes garnicht gehen. Wenn also die Rede von einer Kontrollverpflichtung ist kann man das so dahersagen. Es ist halt ein undankbarer Job, läuft es interessiert es keinen, ist was, dann bekommt man Vorwürfe.
 
Ralph, es wird niemand gezwungen Vorstandsmitglied zu werden, wenn man sich jedoch für ein Amt zur Verfügung stellt, sollte man es im Interesse des Vereins und Gesetzeskonform ausüben.
In diesem Fall darf es keine Entlastung geben, vom kompletten Vorstand seit 2011. Ich gehe davon aus, dass der Vorstand seit 2011 informiert war, sonst würde man sich zusätzlich angreifbar eventuell sogar Strafbar machen!
 
Na herzlichen Glückwunsch, dann haben sich alle auf einen verlassen und das nicht kontrolliert (was wiederrum die Aufgabe des Vorstandes ist)...........

Sorry, aber so einfach ist es denn wohl doch nicht. Niemand hat bewusst Fehler gemacht, das kannst du mir glauben !

Aber belassen wir es einfach dabei.......
 
@Ralph, stimmt absolut was Du sagst.

"Vorstand" zu sein ist aber rechtlich gesehen weit mehr als ein Ehrenamt und man sollte sich vor der Ausübung eines Ehrenamtes auch im klaren sein, dass man für Fehler u.U. Haftbar gemacht werden kann und da schützt auch keine Entlastung oder ein Rücktritt.

Ein Vorstand kann von einer MV-Versammlung nur für die Tätigkeiten entlastet werden, von denen die Mitglieder in Kenntnis waren. Liegen weitere (Miss-)Tätigkeiten des Vorstandes vor von denen die Mitglieder nichts wussten, heißt das NICHT, dass der Vorstand durch eine Entlastung frei von Regressansprüchen ist.
 
Ralph, es wird niemand gezwungen Vorstandsmitglied zu werden, wenn man sich jedoch für ein Amt zur Verfügung stellt, sollte man es im Interesse des Vereins und Gesetzeskonform ausüben.
In diesem Fall darf es keine Entlastung geben, vom kompletten Vorstand seit 2011. Ich gehe davon aus, dass der Vorstand seit 2011 informiert war, sonst würde man sich zusätzlich angreifbar eventuell sogar Strafbar machen!
:passt::passt:
 
Sorry, aber so einfach ist es denn wohl doch nicht. Niemand hat bewusst Fehler gemacht, das kannst du mir glauben !

Aber belassen wir es einfach dabei.......

Willst du uns jetzt verklickern, dass es nicht bewusst unterlassen wurde, die Bilanz und somit den Jahresabschluss über mehrere Jahre dem Finanzamt vorzuenthalten?
Ich kann gar nicht glauben, dass ein deutsches Finanzamt dies über 6 Jahre billigend in Kauf nimmt ohne, dass der Verein bzw. die GmbH "freundlich" in schriftlicher Form darauf hingewiesen wurde.
Wo sind die Schreiben des FA?
Wer hat sie bekommen?
Wurde in den Präsidiumssitzungen nicht der Sachstand zum Steuerbescheid des FA erfragt?
Es muss dem Finanzvorstand doch bewusst gewesen sein, dass durch die Unterlassung die Gemeinnützigkeit aufs Spiel gesetzt wurde. Oder?

Fragen über Fragen.

Wenn dieser Vorstand entlastet wird, brauchen wir gar keine MV mehr abzuhalten!
 
Sorry, aber so einfach ist es denn wohl doch nicht. Niemand hat bewusst Fehler gemacht, das kannst du mir glauben !

Aber belassen wir es einfach dabei.......

Richtig Hannes, wer macht schon bewusst Fehler.

Da sich dieser Fehler allerdings über viele Jahre wiederholte, müssen Nachfragen der Mitglieder schon erlaubt sein, warum in der ganzen Zeit scheinbar keinerlei Kontrolle stattgefunden hat. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, diese Aussage kommt nicht von ungefähr. Hier im Forum darüber zu diskutieren mag in der Sache nichts ändern, aber die Interessenten können sich vorab schon mal damit befassen, bis sich zur nächsten Mitgliederversammlung die Verantwortlichen dazu äußern.

Die Angelegenheit einfach auf sich beruhen lassen wäre in diesem Fall das Allerschlechteste.
 
Mal eine Frage, kann der Insolvenzverwalter nach der Beendigung des Insolvenzverfahren in den Vorstand der TuS Koblenz wechseln. Ich denke an den Vorstand Finanzen, hier braucht es einen Wechsel.

Voraussetzung Er würde zur Verfügung stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der unterlassenen Steuererklärung stellt sich mir die Frage:

Für die GmbH oder für den e.V..
Ich denke das dies vom Finanzamt getrennt gesehen wird.
Meines Wissen wird die Gemeinnüzigkeit bei einer Insolvenz
eh aberkannt. Wenn dies so ist, rückt das Ganze in ein anderes Licht.
 
Bei der unterlassenen Steuererklärung stellt sich mir die Frage:

Für die GmbH oder für den e.V..
Ich denke das dies vom Finanzamt getrennt gesehen wird.
Meines Wissen wird die Gemeinnüzigkeit bei einer Insolvenz
eh aberkannt
. Wenn dies so ist, rückt das Ganze in ein anderes Licht.

Die Gemeinnützigkeit ist doch schon seit Jahren weg, wurde erst jetzt durch die Insolvenz aufgedeckt!
 
Bei der unterlassenen Steuererklärung stellt sich mir die Frage:

Für die GmbH oder für den e.V..
Ich denke das dies vom Finanzamt getrennt gesehen wird.
Meines Wissen wird die Gemeinnüzigkeit bei einer Insolvenz
eh aberkannt. Wenn dies so ist, rückt das Ganze in ein anderes Licht.

https://www.youtube.com/watch?v=Z5ETz5zauE0

Interessante Passagen in dem Zusammenhang
Die Gemeinnützigkeit dürfte immer dem e.V. zugeordnet sein. GmbH hat höchstens eine gemeine Nützigkeit.
Aber wie die Steuererklärungen aussehen, bei dem Kuddelmuddel von Schulden in eine insolvente GmbH verschieben usw. versteht wahrscheinlich noch nicht mal das Finanzamt selbst.
Da war doch keine Masse da, um die Insolvenz durchzuführen, müßte doch liquidiert sein.
 
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