Aktuelles
TuS Koblenz Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied im TuS Koblenz Forum zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du dich an dieser Seite beteiligen, indem du eigene Themen und Beiträge hinzufügst oder über deinen Posteingang mit anderen Mitgliedern in Kontakt trittst!

Einladung zur Mitgliederversammlung am 17. November

Ups,

da habe ich aber doch eine ( zumindest eine ) Frage.

Lese ich die Statuten der TuS Koblenz, steht da wie folgt:

§ 15 – Mitgliederversammlung

....

2)
Spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Mitgliederversammlung ist dieser öffentlich anzukündigen. Die Ankündigung kann über die Homepage des Vereines erfolgen. Mit der Ankündigung sind die Vereinsmitglieder unter Fristsetzung aufzufordern, eventuelle Anträge zur Tagesordnung schriftlich oder per e-mail an den Verein zu übersenden. Das Präsidium entscheidet über die Aufnahme von Mitgliederanträgen auf die Tagesordnung. Lehnt das Präsidium einen Antrag ab, entscheidet der Ehrenrat über die Aufnahme des Antrags.

Da frage ich mich, wann die Fristsetzung erfolgte.

Das ist ja nur ein Teil, denn ........

5)
Nachträglich, d. h. nach Versendung oder der Veröffentlichung der Tagesordnung gestellte Anträge auf Satzungsänderung sind nicht zulässig.

Warum mache ich darauf aufmerksam ?

Ich bin für die Abschaffung des Verwaltungsrates der TuS Koblenz und wollte den eigentlichen Sinn hinterfragen. Mit dieser Meinung stehe ich nicht allein, wie mir andere Mitglieder des TKF und Fans der TuS Koblenz erzählten. Ob der Antrag Erfolg gehabt hätte, ist eine andere Frage, aber das Thema scheint sich generell erledigt zu haben.

Ich will hier um Gottes Willen kein Gezeter anfangen, aber wofür haben wir Statuten ?

Nur mal so am Rande platziert und evtl. hätte es auch weitere Anträge gegeben ?

Quelle der Zitate:

http://www.tuskoblenz.de/verein/dokumente/satzung
 
Was ich ganz vergessen habe:

Werden uns an diesem Tag neue Funktionäre präsentiert, die dann gewählt werden sollen ? Eine Vorstellung der Personen vorab wäre eine gute Lösung und ich habe in Erinnerung, dass der DKF (?) das mal übernommen hat. Man kann den Mitgliedern wohl kaum Personen vorstellen und zur Wahl stellen, die vollkommen unbekannt sind, oder ? OK, wir sollten sicher eh froh sein, wenn sich Menschen finden lassen, eine Funktion bei der TuS Koblenz zu übernehmen. Es scheint mehr Aufbauhilfe nötig zu sein, als uns aktuell lieb sein kann. Somit wäre jede wirklich vernünftige Unterstüzung willkommen.
 
Über einen Antrag, der nicht in der Tagesordnung enthalten ist, kann nur Beschluss gefasst werden, wenn dieser mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Präsidium eingegangen ist und das Präsidium die Behandlung des Antrags beschließt oder die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln beschließt, dass ein nachträglich gestellter Antrag behandelt wird und dieser Antrag von mindestens 10 Mitgliedern gestellt wird (§ 15 Abs. 4,5 der Satzung).

Da steht aber auch, das Anträge eine Woche vor der Versammlung schriftlich eingegangen sein müssen, da hätten wir dann doch noch Zeit, oder?

Wer kennt sich denn hier genau aus mit dem ganzen Kram.?
Die Nummer mit dem Verwaltungsrat ist eine gute Idee.
Auch fände ich es gut, wie Hannes schon sagte, das man die Kandidaten vorher kennen würde. Man kauft ja nicht die Katze im Sack. Sicher ist es gut das sich Personen zur Wahl stellen, aber wenn man sie nicht kennt ist es schwer sie zu wählen.
 
Nein Uwe, das sind "normale" Anträge, also solche, die nichts mit einer Änderug der Satzung zu haben.
In Ziffer 5 ist klar geregelt, dass Anträge zur Satzungsänderung nach Bekanntgabe der Tagesordnung nicht zulässig sind.

Ich finde, dass die versäumte Fristsetzung bei der Aufforderung eventuelle Anträge einzureichen, einen gravierenden Mangel darstellt.
Die Rechtswirksamkeit der gesamten Versammlung ist hierdurch fraglich! Ein Fauxpas!

Ansonsten könnte das Präsidium ja eventuellen Satzungsänderungsanträgen durch frühzeitige Bekanntgabe der Tagesordnung "Einhalt gebieten".
 
Zuletzt bearbeitet:
Das heißt wir haben verloren......
 
Glaub ich nicht.
Das Präsidium läuft Gefahr, dass wegen eines Verfahrenfehlers die MV nicht rechtmäßig ist.
 
Oben