Über einen Antrag, der nicht in der Tagesordnung enthalten ist, kann nur Beschluss gefasst werden, wenn dieser mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Präsidium eingegangen ist und das Präsidium die Behandlung des Antrags beschließt oder die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln beschließt, dass ein nachträglich gestellter Antrag behandelt wird und dieser Antrag von mindestens 10 Mitgliedern gestellt wird (§ 15 Abs. 4,5 der Satzung).
Da steht aber auch, das Anträge eine Woche vor der Versammlung schriftlich eingegangen sein müssen, da hätten wir dann doch noch Zeit, oder?
Wer kennt sich denn hier genau aus mit dem ganzen Kram.?
Die Nummer mit dem Verwaltungsrat ist eine gute Idee.
Auch fände ich es gut, wie Hannes schon sagte, das man die Kandidaten vorher kennen würde. Man kauft ja nicht die Katze im Sack. Sicher ist es gut das sich Personen zur Wahl stellen, aber wenn man sie nicht kennt ist es schwer sie zu wählen.