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FC Rot-Weiß Koblenz

Hier würde aber der zweite Fall zutreffen, denn der Spieler hat nicht eingegriffen. Also hätte es indirekten Freistoß etwa 30 Meter vor dem Tor geben müssen.
 
Und ein Trierer hat nach Behandlung das Spielfeld nicht an der Mittellinie, sondern ohne Voranmeldung im eigenen Strafraum wieder betreten und dann dort den Ball gespielt.

Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass der Spieler in das laufende Spiel eingegriffen hat und es den direkten Freistoß geben muss.
 
Zitat aus dem Ticker von FuPa zur 61. Spielminute:
"Nachdem Mabouba wieder auf dem Feld war, hat er im eigenen Strafraum den Ball gespielt - dann erfolgte der Elferpfiff."
 
Dann wird es spannend, weil es eine Fehlentscheidung war. Ist diese dann als 'Tatsachenentscheidung' geschützt und nicht zu ändern oder kann man dagegen vorgehen.
Die Trierer werden das sicherlich genau prüfen.
 
Die Trierer werden das sicherlich genau prüfen.

Wobei die auch genau überlegen müssen was sie machen. Stell dir vor sie protestieren, das Spiel wird neu angesetzt (was ich für durchaus realistisch halte) und Trier verliert das Spiel und steigt wegen des einen fehlenden Punkts ab. Fände ich persönlich sehr witzig…
 
Dagegen kann man keinen Protest einlegen, ist eine Tatsachenentscheidung. Komischerweise habe ich selbst auf der Trierer Seite gelesen das der Spieler im Strafraum am Ball war. Und da es auch schon Phantomtore gegeben hat, die nicht zurück genommen worden, ist die Sache hier erledigt.
 
Dagegen kann man keinen Protest einlegen, ist eine Tatsachenentscheidung.

Ok, es ist nur aus Wikipedia, aber:

Ein regeltechnischer Fehler des Schiedsrichters hingegen, wenn er nicht nach den Spielregeln handelt, ist anfechtbar. Er zieht im Normalfall ein Wiederholungsspiel nach sich.

https://de.wikipedia.org/wiki/Tatsachenentscheidung

Der Ball war auf jeden Fall schon weit im Mittelfeld auf der Außenbahn vor der Haupttribüne, bevor der Spieler wieder aufs Feld kam.

Mir soll es egal sein, regeltechnisch finde ich den Fall aber auf jeden Fall sehr interessant!
 
Interessanterweise wird im Trierer Forum was anderes behauptet. Der Spieler wäre sehr wohl am Ball gewesen.
 
Mal eine Frage in die Runde aus reiner Neugier: für das Spiel RW gegen Trier wurden 290 Zuschauer angegeben. Wie viele davon mögen wohl aus Trier dabei gewesen sein?
 
..... Aber chapeau, dass der Schiri diese Regel kannte. Ich bin jetzt seit 40 Jahren als Spieler, Trainer und Schiri im Fußball unterwegs, aber das ist mir neu. Ich ging nicht von einem direkten Freistoß als Fortsetzung am Ort des Wiederbetretens aus. Völlig unverhältnismäßig, wenn das im Strafraum liegt.

Tja, ich kenne diese Regel nicht und das kann nur daran liegen , dass es eine solche nicht gibt. Es gibt halt eine Menge merkwürdiger Gestalten an der Pfeife, vor einigen Tagen hat im Saarland ein solcher ein Spiel unterbrochen und letztlich nicht mehr fortgesetzt, ohne sich darüber zu informieren, ob ein Weiterspielen möglich ist, was nach den Anordnungen des Verbandes vorgesehen ist. :kerrekt:
 
Vielleicht wird das Spiel ja ebenso wiederholt, wie die Begegnung unserer TuS gegen Dillingen.
Heutzutage wird doch im Fußball alles vermarktet, wenn der Verband clever ist nutzt er die Gelegenheit.
2x Koblenz.
Trier.
Dillingen.
Dann trifft man sich in Salmrohr und veranstaltet den 'Tag der Nachholspiele'.
Erst RW gegen Trier.
Anschließend Dillingen gegen die TuS.
Viele Zuschauer.
Super Stimmung.
Das muss doch mal drin sein. ::tor::
 
Eintracht Trier prüft Maßnahmen gegen Regelverstoß

Eintracht Trier hat den südwestdeutschen Fußballverband am Dienstag offiziell zu einer Stellungsnahme aufgefordert. Grund ist eine Schiedsrichterentscheidung aus dem Oberliga-Duell mit der TuS Rot-Weiß Koblenz vom Sonntagnachmittag: In der 51. Spielminute hatte SVE-Mittelfeldspieler Godmer Mabouba den Platz nach einer Behandlungspause entgegen des Regelwerks ohne Einwilligung des Schiedsichters wieder betreten. Der Schiedsrichter unterbrach sofort die Partie und stellte Mabouba dafür mit Gelb-Rot vom Platz. Weil Mabouba das Spielfeld zu allem Überfluss auch noch über die Torauslinie im Strafraum wieder betreten hatte, entschied der Schiedsrichter zudem auf Elfmeter.

Diese zweite Entscheidung betrachtet Eintracht Trier als Regelverstoß des Unparteiischen. Richtig ist, dass der Spieler für seine Rückkehr auf den Rasen ohne Freigabe durch den Schiedsrichter verwarnt wurde. Da Mabouba aber nicht in das Spiel eingreift, hätte es in der Folge nach Ansicht von Eintracht Trier keinen Stafstoß geben dürfen, sondern lediglich einen indirekten Freistoß für Rot-Weiß Koblenz an der Stelle, wo der Ball sich zum Zeitpunkt der Unterbrechung durch den Unparteiischen Jan Dennemärker befand. Bei dieser Auslegung handelt es sich nicht um eine Tatsachenentscheidung, sondern aus Sicht von Eintracht Trier um einen anfechtbaren Regelverstoß durch den Schiedsrichter. Eintracht Trier steht deshalb in engem Kontakt mit den verantwortlichen Stellen und behält sich – vorbehaltlich der zeitnah erwarteten Stellungnahme des südwestdeutschen Fußballverbandes – weitere Schritte vor. „Wir prüfen weiterhin unsere Optionen“, kommentiert Eintracht-Geschäftsführer Torge Hollmann die Sachlage.........

https://eintracht-trier.com/2018/11...egen-regelverstoss-mabouba-erhaelt-denkpause/
 
Da legen sich die Schiedsrichter im Verband & der Verband ja mit 2 richtigen Kalibern an ...

... erst TuS Koblenz ... dann Eintracht Trier ... beides Vereine mit "Erfahrung" in höheren Liegen bis zur 2. Bundesliga ... in der Vergangenheit ...
 
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