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Also, ich bin total ratlos. So ratlos wie ich es in Bezug auf die TuS niemals war.
Zusatzfrage: Was soll einen bewegen, sich am Wochenende ein Besuch auf dem Oberwerth anzutun? Warum? Klar, Wiedergutmachung! Aber von was denn und wie soll die aussehen?
ein e.V. braucht auch einen GF. wer soll dann die arbeit eines GF machen? bestimmt nicht der Kassenwart!
Durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes nach § 21 BGB erhält ein nicht wirtschaftlicher Verein den Status einer juristischen Person. In der Satzung bestimmt der Verein seine eigene Verfassung weitgehend selbst (Vereinsautonomie).
Das heisst im Klartext: stehts nicht in der Vereinssatzung benötigt ein e.V. keinen Geschäftsführer oder jeder kann als Geschäftsführer gewählt werden also auch rein theoretisch der Kassenwart in Doppelfunktion oder jedes andere Vereinsmitglied .
Die Liebe zum Verein !