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15. Spieltag: SV Röchling Völklingen - TuS Koblenz

Und deren Vertretung wird dann wohl

Landesbezirksfachbereichskonferenzsekretärinsassistentin

genannt. :denk: :18:
 
Immer wieder interessant, wie gerade die Moderatoren den ein oder anderen Thread vollspammen, selbst aber andere User auf ihr Fehlverhalten hinweisen.
 
Nix für ungut Tschuklo, aber wenn dein Kommentar jetzt fehlen würde, würde es gar nicht auffallen.

Locker bleiben, das ist gut für die TuS-Seele ...
 
@Tschuklo: Erkläre das mal (gerne via PN) ! Wieso und wo habe ich gespammt ? Ich habe mich auf das Spiel bezogen und dazu kann dann sehrwohl auch gehören wo ich es verfolgt habe, oder !? Spam kann ja bestenfalls das sein was darauf folgt und da kannst du dich dann gerne pikieren und mit den entsprechenden Usern auseinandersetzen; ich tue es nicht. Zudem weisen wir auf "Fehlverhalten" dann hin wenn es Überhand nimmt, sonst wären wir hier ununterbrochen unterwegs und müssten z.B. auch zu deinem Beitrag einen Hinweis geben;
der hat ja nun garnichts mit dem Spiel zu tun ! :mod:

Nichtsdestotrotz nehmen wir deine Kritik dann mal auf und setzen uns wieder mit dem Spiel auseinander, bevor es hier noch zu lustig wird ! :zwink:
 
Super Sieg!

Hier noch das Neuste aus der Gerüchteküche, und genau aufgepasst:

Aus berufenem Munde ist vor Erscheinen des RZ-Artikels über das Verfahren gegen die Tus wegen Ausschreitungen folgendes bekannt gegeben worden:

Die Tus wird zu 10000 Euro Strafe verknackt.
Der Insolvenzberater bezahlt das nicht.
Damit würde der Verein liquidiert werden.

Schlussfolgerung:
Sollte das stimmen, dann stünde das Urteil schon vorher fest, denn in der RZ wurde gemeldet, es müsse erst die Befragung ausgewertet werden.
Sollte das stimmen, hätte der Fußballverband die Öffentlichkeit belogen.
Sollte das stimmen, würden INterna aus dem Verband an Ligakonkurrenten weitergegeben, die möglicherweise die Entscheidung noch zusätzlich beeinflussen könnten.
Wehe!!!

Sollte!!!
 
Dann sammeln wir...
Es wird voraussichtlich eine Strafe geben,
die Summe wird hoch sein, da jede Summe zu hoch für einen Verein ist, der sich in einer Insolvenz befindet.
Daher besteht hier sicher eine große Gefahr für die weitere Existenz des Vereins.
Aber unsere TuS wird nicht untergehen, dass werden wir verhindern.
 
Kann ich mir alles nicht vorstellen. Es gab ja eine Anhörung und da kann unmöglich alles gegen die TuS gelaufen sein; das müsste ja dann ignoriert werden. Alles nicht unmöglich, dann aber zu offensichtlich. So dumm kann kein Verband und auch kein Hemmler sein, oder ?

Sachlich und fair wäre eine verträgliche Strafe für beide Vereine und ein Wiederholungsspiel; dort aber dann ohne einseitigen Ausschluß des Publikums, denn von wem Gewalt ausging darf nicht unter den Tisch fallen gelassen werden.
 
Super Sieg!

Hier noch das Neuste aus der Gerüchteküche, und genau aufgepasst:

Aus berufenem Munde ist vor Erscheinen des RZ-Artikels über das Verfahren gegen die Tus wegen Ausschreitungen folgendes bekannt gegeben worden:

Die Tus wird zu 10000 Euro Strafe verknackt.
Der Insolvenzberater bezahlt das nicht.
Damit würde der Verein liquidiert werden.

Schlussfolgerung:
Sollte das stimmen, dann stünde das Urteil schon vorher fest, denn in der RZ wurde gemeldet, es müsse erst die Befragung ausgewertet werden.
Sollte das stimmen, hätte der Fußballverband die Öffentlichkeit belogen.
Sollte das stimmen, würden INterna aus dem Verband an Ligakonkurrenten weitergegeben, die möglicherweise die Entscheidung noch zusätzlich beeinflussen könnten.
Wehe!!!

Sollte!!!

Selten so einen Bullshit gelesen ......
 
Super Sieg!

Hier noch das Neuste aus der Gerüchteküche, und genau aufgepasst:

Aus berufenem Munde ist vor Erscheinen des RZ-Artikels über das Verfahren gegen die Tus wegen Ausschreitungen folgendes bekannt gegeben worden:

Die Tus wird zu 10000 Euro Strafe verknackt.
Der Insolvenzberater bezahlt das nicht.
Damit würde der Verein liquidiert werden.

Schlussfolgerung:
Sollte das stimmen, dann stünde das Urteil schon vorher fest, denn in der RZ wurde gemeldet, es müsse erst die Befragung ausgewertet werden.
Sollte das stimmen, hätte der Fußballverband die Öffentlichkeit belogen.
Sollte das stimmen, würden INterna aus dem Verband an Ligakonkurrenten weitergegeben, die möglicherweise die Entscheidung noch zusätzlich beeinflussen könnten.
Wehe!!!

Sollte!!!

Ach komm, was soll der Mist
 
Die Frage ist doch, was sind das für Leute die diesen Vorfall richtig einschätzen und bewerten sollen.
Was qualifiziert diese in der Spruchkammer anwesenden Personen, was befähigt sie, wie unabhängig sind sie.
Kurzum und das ist nicht abwertend gemeint, ist es überhaupt Rechtens und angemessen, offensichtliche Laien mit diesem Thema zu belangen, die wahrscheinlich schlichtweg überfordert sind.
Die üblichen Szenarien sehen im allgemeinen doch so aus, das der Wortführer dieser oder ähnlicher Runden einen Beschlussvorschlag vorgibt und der Rest, nach dem Motto-:wurst: abnickt.

Auch der ergebnislose lange Zeitraum plus Verlängerung deutet nicht unbedingt auf ein souveränes Entscheidungsgremium hin.
Zentrales Thema für alle Vereine in den Fußballverbänden muss doch sein, wie gehen wir damit um, wenn Zuschauer das Spielfeld betreten.
Die Festungs ähnlichen Hochglanzarenen der Profiligen sind davon ausgenommen.
Im Amateurbereich, wo genau gesehen, jeder Dackel einen Spielabbruch herbeiführen kann müssen andere Lösungen gefunden werden.

Ein gerechtes Urteil aus meiner Sicht sähe so aus:
1.) Der beteiligte Personenkreis die den Spielabbruch herbeigeführt haben, werden strafrechtlich per Zivilklage belangt.
2.) Wiederholungsspiel ansetzen.
 
Super Sieg!

Hier noch das Neuste aus der Gerüchteküche, und genau aufgepasst:

Aus berufenem Munde ist vor Erscheinen des RZ-Artikels über das Verfahren gegen die Tus wegen Ausschreitungen folgendes bekannt gegeben worden:

Die Tus wird zu 10000 Euro Strafe verknackt.
Der Insolvenzberater bezahlt das nicht.
Damit würde der Verein liquidiert werden.

/QUOTE]

Aus welch "berufenem Munde" kommt denn so ein "geistiger Dünnpfiff"? Zu jemandem, der so einen Bullshit dann auch noch weiter verbreitet, fällt mir auch wenig ein.

Punkt 1: Wenn eine berechtigte Strafe gegen den Verein festgesetzt wird und man sich ggfs. mit Rechtsbehelfen gegen diese Entscheidung nicht erfolgreich zur Wehr setzen kann, dann muss der Verwalter die Strafe aus der Masse zahlen. Das ist doch kein Wunschkonzert ihr Träumer. Reicht die Masse nicht aus, wird Masseunzulänglichkeit angezeigt.

Punkt 2: Einen Zusammenhang mit einer möglichen Strafzahlung und einer daraus resultierenden Liquidation des Vereins zu konstruieren ist schon an Stimmungsmache nicht mehr zu überbieten. Das eine hat mit dem anderen Mal 0,0 zu tun!
 
@hyns

Du hast den IQ einer Backpflaume,obwohl das schon eine Beleidigung für Backpflaumen ist.
Der Verein steht kurz vor dem aus, da sollte man nicht so du.me Sprüche bringen.
 
Mal eine Verständnisfrage da mir die juristischen Fachkenntnisse fehlen.

Tagessätze bei einer Geldstrafe werden doch zumeist auch so festgelegt, wie es dem Einkommen des Schuldigen entspricht. Es soll eine Strafe sein, aber keine Existenz zerstören.

Ist das in der Sport Gerichtsbarkeit ähnlich? Heißt wird die Gesamtsituation der TuS bei einer möglichen Geldstrafe berücksichtigt oder gibt es einen festen Strafenkatalog, egal ob es der FV Rübenach, TuS Koblenz oder Real Madrid sind?
 
Der Verein und speziell die handelnden Personen im Verein, gemäß Organigramm also ca. 5 Personen sind gut beraten, Eigeninitiative zu ergreifen.
Zum 111. mal, was kann der Verein dafür, das Dillinger Betreuer prügeln und 2 Zuschauer den Platz betreten.
Lieber Verein, tragt die Sache bitte öffentlich so vor, wie es sich zugetragen hat und lasst eine gerichtliche Instanz die Angelegenheit strafrechtlich beilegen.
Wie absurd soll die Diskussion denn geführt werden?
 
Mal eine Verständnisfrage da mir die juristischen Fachkenntnisse fehlen.

Tagessätze bei einer Geldstrafe werden doch zumeist auch so festgelegt, wie es dem Einkommen des Schuldigen entspricht. Es soll eine Strafe sein, aber keine Existenz zerstören.

Ich weiß es zwar auch nicht, gehe aber davon aus das es so ist. Wenn man sich Geldstrafen zwischen 1. und 3. Liga ansieht, sieht man schon deutliche Unterschiede in der Höhe.
 
Mal eine Frage an die Experten:
Kann die TuS auf Schadensersatz und Wiedergutmachung klagen und wenn ja in welcher Höhe?
Scheinbar droht dem Verein hier übel mitgespielt zu werden.
 
kaffeekaffeekaffee

Latrinenparolen sind unterhaltsam, aber - wie der Begriff schon sagt - nur latrinentauglich.
Arbeiten heißt die Parole, und nicht verzweifeln.
Gegen Dummheit kämpfen selbst die Götter vergebens, doch sollte sich, wer es mit der TuS 1911 hält, generell davor hüten, vom TKF einen Gebrauch zu machen, aus Daffke oder Dummheit oder was auch immer, der nichts als schädlich sein kann.
 
Mal eine Verständnisfrage da mir die juristischen Fachkenntnisse fehlen.

Tagessätze bei einer Geldstrafe werden doch zumeist auch so festgelegt, wie es dem Einkommen des Schuldigen entspricht. Es soll eine Strafe sein, aber keine Existenz zerstören.

Ist das in der Sport Gerichtsbarkeit ähnlich? Heißt wird die Gesamtsituation der TuS bei einer möglichen Geldstrafe berücksichtigt oder gibt es einen festen Strafenkatalog, egal ob es der FV Rübenach, TuS Koblenz oder Real Madrid sind?

Nein.
 
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