Mal eine Frage an die Experten:
Kann die TuS auf Schadensersatz und Wiedergutmachung klagen und wenn ja in welcher Höhe?
.......
Gegen wen ?
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Mal eine Frage an die Experten:
Kann die TuS auf Schadensersatz und Wiedergutmachung klagen und wenn ja in welcher Höhe?
.......
Gegen wen ?
Für den Fall, dass die TuS vor dem Sportgericht verurteilt werden sollte, besteht die Möglichkeit, die Verursacher zivilrechtlich auf Schadenersatz zu verklagen.
Jetzt müssen wir uns schon über Folgeurteile unterhalten ... weil von offizieller Seite so gar nix kommt.
Okay, das Sportgericht hat vertagt ... daher ist es (wenn es stimmt) ein schwebendes Verfahren ...
Trotzdem denke ich dass diejenigen, die bei der Anhörung waren schon einen Eindruck bekommen haben ... von der "Lage".
Hoffen wir Stahli hat Recht und die Nase ist "nur" angebrochen ...
Jetzt müssen wir uns schon über Folgeurteile unterhalten ... weil von offizieller Seite so gar nix kommt.
Die Vorstellung nach dem Sieg gegen Völklingen mit den sportlich verdienten 3 Punkten gegen Dillingen nur 5 Punkte Rückstand auf Platz 2 zu haben ... und das in einer Saison in der es vorab nach der Meinung vieler nur gegen den Abstieg gehen sollte ... die Insolvenz überstanden werden sollte ... "verlangt" natürlich nach Infos ... bzw. einer Entscheidung bzgl. des Dillingen-Spiels.
Nicht zuletzt auch die hier vielfach angesprochene Situation dass Auslöser die Gewaltausübung von Dillinger Seite (egal ob von der Bank aus, von Ordnern oder von Zuschauern) war ... nur weil (verbotener Weise) ein Paar Zuschauer auf den Platz laufen wird kein Spiel abgebrochen (-> Worms ... das war doch ne ganz andere Nummer ...).
Das ist vollkommen richtig, wenn man die Täter kennt und den Nachweis der Tat erbringen kann.
Korrekt, alles andere macht ja auch keinen Sinn. Unter der Voraussetzung, dass die Verursacher in Koblenzer Reihen zu suchen sind, unterstelle ich aber mal, dass die Namen bekannt sind. Wenn nicht, sollte es möglich sein, diese ausfindig zu machen ..... sofern man das denn möchte.
Aufgrund der prekären finanziellen Situation und mit Blick auf eine angemessene Signalwirkung für etwaige Nachahmer sollte das angesprochene Vorgehen alternativlos sein.