Skipper
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FH Homburg :
Sperre für Emil Noll
Nach der Partie in Koblenz kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Emil Noll und dem Koblenzer Spieler Nonnenmann. Nun wurde das Urteil gesprochen :
1. Der Spieler Noll, Emil wird gemäß § 28, 1.c) RVO (Tätlichkeit gegen
Gegner in einem leichten Fall nach vorausgegangener unsportlicher Handlung) der Rechts- und Verfahrensordnung der Regionalliga Südwest mit einer Sperre von 2 Meisterschaftsspielen der
Regionalliga Südwest belegt.
2. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre nach Ziffer 1. für alle anderen Meisterschaftsspiele seines jeweiligen Vereins bzw. seiner Tochtergesellschaft gesperrt.
Aufgrund der Tatsache, dass der Berufsspieler nicht vorbestraft ist und die Äußerungen des Gegenspielers dazu geeignet waren den Spieler in seiner Ehre zu verletzen, hält das Sportgericht eine Sperrstrafe von zwei Meisterschaftsspielen für ausreichend.
Sperre für Emil Noll
Nach der Partie in Koblenz kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Emil Noll und dem Koblenzer Spieler Nonnenmann. Nun wurde das Urteil gesprochen :
1. Der Spieler Noll, Emil wird gemäß § 28, 1.c) RVO (Tätlichkeit gegen
Gegner in einem leichten Fall nach vorausgegangener unsportlicher Handlung) der Rechts- und Verfahrensordnung der Regionalliga Südwest mit einer Sperre von 2 Meisterschaftsspielen der
Regionalliga Südwest belegt.
2. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre nach Ziffer 1. für alle anderen Meisterschaftsspiele seines jeweiligen Vereins bzw. seiner Tochtergesellschaft gesperrt.
Aufgrund der Tatsache, dass der Berufsspieler nicht vorbestraft ist und die Äußerungen des Gegenspielers dazu geeignet waren den Spieler in seiner Ehre zu verletzen, hält das Sportgericht eine Sperrstrafe von zwei Meisterschaftsspielen für ausreichend.