Ist ein sehr schwieriges Terrain!
Jedenfalls sollte es -
1). eine Bestrafung nur nach Beweissicherheit geben, d.h. wenn mindestens ein Zeuge, im optimalen Fall ein Spieler der gegnerischen Mannschaft, die angebliche Beleidigung auch gehört hat und in seiner Aussage exakt so wiederholen kann, daß der Wortlaut mit dem übereinstimmt, den der beleidigte Kläger behauptet, wobei es zuvor zu keiner Provokation des Beklagten durch den Ankläger gekommen sein darf;
2). zu keiner diskriminierenden Folge-Maßnahme gegen den Verein kommen, als dessen arbeitsrechtlich haftbarer Angestellter der Betreffende seine Beleidigung begangen hat - was insbesondere für die "Verarbeitung" solcher Vorfälle durch die Massenmedien gilt;
3). seitens aller Vereine zu Anweisungen kommen, für ihre Angestellten am und rund um den Ball, daß diese - im Interesse ihres Arbeitgebers - sich jeder Art diskriminierender Äußerungen - privat wie beruflich - zu enthalten haben; anderfalls erfolgt die fristlose Kündigung bzw. sofortige Entlassung des Betreffenden;
4). in den Vereinen zur allgemeinen Kommunikations-Praxis werden, alle ihre Angestellten bzw. Mitglieder diesbezüglich Saison für Saison darauf hinzuweisen, daß ein solches Fehlverhalten keinesfalls als Bagatelle angesehen wird, sondern Konsequenzen folgen, siehe oben - für Mitglieder bis hin zum Ausschluß aus dem Verein;
5). wie gegen körperliche Gewalteinwirkung - auch gegen diese Art öffentlicher, gestischer bzw. verbaler Diffamierung eine Tabuisierung geben, indem gemeinsame Grundüberzeugungen aufgebaut werden; nur so kann ein dauerhafter sozialer Friede gesichert werden, denn die Verschiedenartigkeit der Komponenten unserer Gesellschaft wird auch auf diesem Gebiet nicht ab-, sonder eher zunehmen.
Was den Erfolg alles dessen angeht: durch nachhaltiges Einwirken ist eine Kultur der gegenseitigen selbstverständlichen Anerkennung zu fördern, das geht nicht von heute auf morgen, das braucht Zeit über Generationen, aber das wächst nur, wenn man Tag für Tag darauf achtet. Es müssen auch im großen "Spiel" unserer Gesellschaft Regeln der FAIRNESS gelten, es kann nicht neben jedem Bürger ein Polizist stehen: es geht nur über unseren inneren Kompaß für soziales Miteinander und Fairness überall, nicht nur auf dem Spielfeld.