Ich lasse das mal so stehen, frage mich aber wirklich, wie du meinen Beitrag interpretierst.
Cool wäre, wenn du deine Infos den Mitgliedern zur Verfügung stellen würdest. Ich glaube, uns allen fehlen diese Infos und neue Ideen.
Und, ich erwähnte bereits § 6 der Satzung zur Mitgliederversammlung:
Cool wäre, wenn du deine Infos den Mitgliedern zur Verfügung stellen würdest. Ich glaube, uns allen fehlen diese Infos und neue Ideen.
Und, ich erwähnte bereits § 6 der Satzung zur Mitgliederversammlung:
6)
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann durch das Präsidium einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert. Sie muss einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich, unter Angabe der Gründe, verlangt.